Tipps zur E-Post:Briefgeheimnis im Netz

De-Mail soll den Schriftverkehr mit Behörden sicherer und einfacher machen. Was die elektronische Post kann und wie hoch die Datensicherheit wirklich ist.

Corinna Nohn

Das Interesse an De-Mail und E-Postbrief ist groß: Fast zwei Millionen Menschen haben sich bereits registriert oder auf den Internetseiten der Anbieter eine Adresse reservieren lassen. Die Post, die mit dem E-Postbrief vorgeprescht ist, will das Briefgeheimnis ins Internet übertragen; die Konkurrenten Telekom und United Internet (gmx.de, web.de) werben damit, dass die De-Mail den Schriftverkehr mit Behörden erleichtern werde. Aber von dem Plan, die Kommunikation im Netz sicherer zu machen, ist im Entwurf für ein De-Mail-Gesetz nicht viel übrig geblieben. Am Freitag hat auch der Bundesrat die Vorgaben heftig kritisiert. Die SZ erklärt, welche Schwachpunkte die De-Mail hat und warum sie nicht viel mehr leistet als die altbekannte E-Mail.

Der E-Postbrief soll den Schriftverkehr mit Behörden erleichtern. Wieviel leistet das Produkt wirklich für den Verbraucher?

Der E-Postbrief soll den Schriftverkehr mit Behörden erleichtern. Wieviel leistet das Produkt wirklich für den Verbraucher?

(Foto: ddp)

Was kann man künftig per De-Mail regeln, was nicht schon mit E-Mail möglich ist?

Im derzeitigen Entwurf sieht es in erster Linie nach Erleichterungen für die Behörden aus. Zum Beispiel könnte das Finanzamt Steuerbescheide per De-Mail verschicken. Der Bürger wird aber seinen Widerspruch gegen Bescheide der Behörden nicht per De-Mail einlegen können. Dafür ist die Schriftform erforderlich, das heißt, das Dokument muss unterschrieben sein. Die eigenhändige Unterschrift kann die De-Mail nicht ersetzen.

Kann das denn der E-Postbrief?

Nein, er bietet im Wesentlichen das gleiche wie künftig die De-Mail. Die Post möchte dem De-Mail-Netz auch beitreten, wenn das Gesetz in Kraft tritt - was voraussichtlich erst im März 2011 passieren wird. Andererseits werden die Konkurrenten wohl wie die Post den Sonderservice anbieten, De-Mails auszudrucken und als Briefe auszutragen.

In der Werbung heißt es, die De-Mail sei "rechtssicherer" als die E-Mail. Was bedeutet das?

Die De-Mail hat zwei Vorteile gegenüber der E-Mail. Alle Nutzer müssen sich vorab mit Personalausweis oder Pass registrieren. "Sender und Empfänger sind also klar identifiziert", sagt Manuel Höferlin, IT-Experte der FDP. Außerdem stelle das Gesetz sicher, "dass die Nachricht den Empfänger erreicht, der Absender erhält darüber eine Bestätigung - das ist wie beim Einwurfeinschreiben". Das kann nützlich sein, wenn es zum Beispiel darum geht, Fristen einzuhalten. Andererseits hätte es denselben Effekt, wenn man mit dem Ausdruck einer versendeten E-Mail nachweist, dass die Nachricht eine Behörde erreicht haben muss, oder wenn das Amt den Eingang von E-Mails automatisch bestätigen würde.

Wie ist es mit der Datensicherheit?

Die Initiatoren vergleichen die E-Mail gern mit der Postkarte und die De-Mail mit dem Brief. So einfach ist es aber nicht. Höferlin sagt: "Die De-Mail ist eine Stufe sicherer, aber es wäre eine Illusion zu behaupten, es bestehe kein Restrisiko." Datenschützer kritisieren, dass keine sogenannte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorgesehen ist - dann könnten wirklich nur Absender und Empfänger die Nachricht lesen. "Diese Verschlüsselung ist unbedingt erforderlich, wenn man den Bürgern erzählt, dass man ein sicheres Kommunikationssystem aufbaut", sagt Michael Bobrowski, Referent für Post und Medien des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Es sei zudem "nicht zu akzeptieren", dass De-Mails beim Transfer von einem zum anderen Anbieter kurzzeitig entschlüsselt werden, um sie etwa auf Viren zu überprüfen. Dann könnten theoretisch Dritte den Inhalt einsehen oder sogar manipulieren - zum Beispiel Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen oder Personen, die sich in die Rechenzentren einhacken. Vertreter der Koalition verteidigen ihre Pläne mit dem Hinweis, auch der Briefträger könne schließlich einen Brief unterschlagen oder öffnen.

Gibt es keine Möglichkeit, die Risiken auszuschließen?

Man könnte die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in das Gesetz aufnehmen, wie es Verbraucherschützer und der Bundesrat fordern. Behörden, Gerichte und Anwälte nutzen für den elektronischen Schriftverkehr bereits Verfahren, die diesen Standard einhalten. Doch die Chance, dem Bürger die bewährten Systeme zugänglich zu machen und miteinander zu vernetzen, wird vertan. Da mutet es geradezu ironisch an, dass die Bundesländer beträchtliche Summen in die Entwicklung einiger dieser Verfahren gesteckt haben.

Geht der Bundestag auf die Kritik am Gesetzesentwurf ein?

Kritiker aus Opposition, Bundesrat und Privatwirtschaft monieren, jetzt gelte das Motto: "Augen zu und durch". Tatsächlich ist neben ein paar kleineren Änderungen laut IT-Fachmann Höferlin lediglich geplant, eine Art TAN-Service, wie er beim Online-Banking üblich ist, einzuführen. Das ermögliche zumindest "die Kommunikation auf Augenhöhe mit den Behörden" - also zum Beispiel den Widerspruch per De-Mail auf einen Steuerbescheid. Die Alternative für alle, die höchstmögliche Daten- und Rechtssicherheit wollen, ist laut Höferlin nach wie vor die Signaturkarte.

Was bringt eine Signaturkarte?

Das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 2001 gilt als Flop, weil die Bürger das komplizierte System nicht angenommen haben. Man benötigt die Karte, ein Lesegerät für den Computer und spezielle Software. Dann leistet die elektronische Signatur genau das, was sich nun viele von De-Mail erhofft haben: einen geschützten Austausch von Daten übers Netz, ohne Papierflut und hohe Portokosten. Obendrein ersetzt die qualifizierte elektronische Signatur die eigenhändige Unterschrift, man kann sie also auch für Kündigungen oder Widersprüche nutzen. Die Krux an der Geschichte: Wer das Signaturpaket nutzt, kann auch per E-Mail sicher kommunizieren, ohne den Umweg über De-Mail zu gehen.

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