Video-App:Tiktok klagt gegen Trump

Wegen der Executive Order von Präsident Trump kämpft Tiktok um das wirtschaftliche Überleben. (Foto: dpa)

Das Unternehmen wehrt sich vor einem US-Gericht gegen eine Anordnung, die Tiktok verbietet, in den USA Geschäfte zu machen.

Ein Bundesgericht in Kalifornien soll klären, ob eine Exekutivanordnung von US-Präsident Donald Trump gegen die chinesische Videoplattform Tiktok Bestand hat. Tiktok kämpft wegen der Entscheidung des Präsidenten ums wirtschaftliche Überleben. Trump hatte am 6. August per vage formulierter Exekutivanordnung Geschäfte mit der chinesischen Eigentümerfirma Bytedance verboten. Der populäre Videodienst mit den chinesischen Eigentümern sei eine Gefahr für die nationale Sicherheit, die Außenpolitik und die Wirtschaft, argumentierte Trump. Die Verordnung soll am 20. September in Kraft treten.

Die vor dem Bundesgericht in Los Angeles eingegangene Klage gegen Trump betrifft auch US-Handelsminister Wilbur Ross sowie dessen Ministerium, wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht.

In einem Blogpost begründet Tiktok die Klage: Man habe im vergangenen Jahr hart dafür gearbeitet, um die Sicherheitsbedenken der US-Regierung zu zerstreuen, so speichere das Unternehmen Kundendaten etwa nicht in China, sondern in den USA und Singapur. Außerdem habe man Software-Mauern errichtet, um die Tiktok-Daten von anderen Bytedance-Produkten zu entkoppeln. Das Trump-Dekret ignoriere nicht nur diese Bemühungen, sondern gebe dem Unternehmen nicht einmal die Chance auf eine Anhörung.

Tiktok hat laut eigener Aussage allein in den USA mehr als 100 Millionen Nutzer. Ein Sprecher des Unternehmens teilte am Sonntag vor der Klage mit: "Wir begegneten keinem ordnungsgemäßen Verfahren, weil die Regierung Fakten keine Beachtung schenkte und versuchte, sich in Verhandlungen zwischen Privatunternehmen einzumischen. Um sicherzustellen, dass die Rechtsstaatlichkeit nicht missachtet wird und unser Unternehmen und unsere Nutzerinnen und Nutzer fair behandelt werden, haben wir keine andere Wahl, als die Executive Order über das Justizsystem anzufechten."

© SZ/mxm - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: