Kolumne: Lex digitalis:Was ist "terroristisch"?

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Ausschnitt aus einem Propaganda-Video des Islamischen Staates von 2015. Nicht nur solche Inhalte sollen Online-Plattformen nach dem Willen von EU-Innenministern löschen. (Foto: AFP)

Die EU-Innenminister wollen, dass Facebook und Co. etwa Aufrufe zu Anschlägen gegen Karikaturisten in einer Stunde löschen. Schwieriger wird es bei katalanischen Separatisten - und natürlich, wenn Uploadfilter ins Spiel kommen.

Von Karoline Meta Beisel, Brüssel

Nach den Anschlägen in Nizza und Paris gelobten die europäischen Innenminister, was sie nach Anschlägen immer geloben: mehr Zusammenarbeit, mehr Datenaustausch, mehr Europa. So liest sich auch eine gemeinsame Erklärung der Innenminister von Mitte November, in der mehr als zehn Elemente der Terrorbekämpfung angesprochen werden. Sehr konkret oder überraschend ist allerdings kaum etwas darin. So sollen die EU-Außengrenzen geschützt, die europäischen Werte verteidigt und Polizeikooperationen ausgebaut werden. Der "dringendste Wunsch" der Innenminister, wie Horst Seehofer (CSU) nach dem Treffen sagte, betrifft jedoch das Internet - und dieser Wunsch könnte tatsächlich bald erfüllt werden.

Seehofer will, dass "terroristische Inhalte im Internet in kürzester Zeit" gelöscht werden, grenzüberschreitend und "möglichst innerhalb einer Stunde nach dem Auftauchen einer solchen Nachricht". So soll Menschen, die im Netz andere radikalisieren wollen, gewissermaßen das Futter entzogen werden. Und so sollen Aufrufe zu Terrortaten möglichst schnell aus dem Netz verschwinden. Innenkommissarin Ylva Johansson nannte bei dem Ministertreffen ein aktuelles Beispiel: Terroristische Organisationen etwa hätten nach der erneuten Veröffentlichung der "Charlie Hebdo"-Karikaturen zu Rache aufgerufen. Solche Inhalte sollen nach dem Willen der Brüsseler Behörde von weniger Augen gesehen werden und sich nicht mehr so schnell verbreiten. Das dazu nötige Gesetz hat die EU-Kommission bereits 2018 vorgeschlagen, noch unter ihrem damaligen Präsidenten Jean-Claude Juncker. Die Verhandlungen zwischen Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament dazu seien allerdings "nicht ganz einfach", wie Seehofer sagt, der als Vertreter der deutschen Ratspräsidentschaft daran beteiligt ist.

Nun aber stehen sie kurz vor dem Abschluss; noch in diesem Monat könnte ein Kompromiss zustande kommen. Einige Kernfragen sind jedoch noch umstritten, vor allem solche, die den Schutz der Nutzer betreffen. Denn wie so oft bedeutet mehr Schutz für die Nutzer im Zweifel auch mehr Arbeit oder Hürden für die Sicherheitsbehörden. Da liegt es sozusagen in der Natur der Sache, dass Innenminister und EU-Abgeordnete unterschiedliche Prioritäten haben.

Nutzer sollen Löschungen nachträglich von einem Gericht überprüfen lassen können

Der größte Streitpunkt betrifft die Frage, wann und wie viel Staat A mitreden kann, wenn Staat B eine Internetplattform mit Sitz in Staat A anweist, einen terroristischen Inhalt zu löschen - denn was "terroristisch" bedeutet, darüber haben die Mitgliedstaaten der EU teilweise recht unterschiedliche Auffassungen. In Spanien zum Beispiel sieht sich die katalonische Separatistenbewegung Terrorismusvorwürfen ausgesetzt - was man jenseits der Pyrenäen nicht unbedingt genauso sieht. Den aktuellen Plänen für das Gesetz zufolge bräuchte Staat B keinen richterlichen Beschluss, um die Löschung eines Inhalts in Staat A zu veranlassen. So könnte zum Beispiel eine ungarische Sicherheitsbehörde einen deutschen Anbieter auffordern, einen Inhalt verschwinden zu lassen - und der müsste Folge leisten, weil anderenfalls Strafen drohen. Im Parlament fordert man deswegen größere Einspruchsrechte für Staat A, und auch Möglichkeiten für den einzelnen Nutzer, solche Löschungen nachträglich von einem Gericht überprüfen zu lassen. Der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten) nimmt für die Grünen an den Verhandlungen über das Gesetz teil. Er warnt: "Sonst wird die Meinungsfreiheit nach unten harmonisiert. Das halte ich nicht für den richtigen Weg."

An dieser Stelle schreiben jeden Mittwoch Marc Beise, Helmut Martin-Jung (München) und Jürgen Schmieder (Los Angeles) im Wechsel. (Foto: N/A)

Ebenfalls umstritten ist, wie kleine Forenanbieter oder Blogs mit solchen Löschanordnungen umgehen sollen, die schlicht niemanden haben, der 24 Stunden lang die Kommentarspalten nach Terroraufrufen und den E-Mail-Eingang nach Behördenpost scannt. Für solche Plattformen kann es schwierig sein, problematische Inhalte zu jeder Tageszeit innerhalb von einer Stunde zu entfernen. Bei Nichtbefolgung jedoch drohen Strafen, zumindest ab dem zweiten Mal. Die Mitgliedstaaten wollen trotzdem auch für solche Anbieter dieselben Regeln wie für große. Kritiker finden das überzogen, weil kleine Anbieter nicht dieselbe Reichweite haben wie große, und Inhalte auf solchen Seiten nicht sofort denselben Schaden anrichten können, wie auf populäreren Plattformen.

Und dann gibt es noch ein Thema, das bei all jenen unangenehme Erinnerungen auslöst, die Anfang des vergangenen Jahres die Diskussion um die Urheberrechtsreform verfolgt haben: Uploadfilter. Das Parlament sträubt sich nicht prinzipiell gegen die Möglichkeit, solche Filter einzusetzen - will mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit aber verhindern, dass sie für die Plattformen zur Pflicht werden. Das Argument ist sehr ähnlich wie damals beim Copyright, nur dass es diesmal zum Beispiel auch vom Deutschen Journalistenverband (DJV) vorgebracht wird: "Hier besteht die Gefahr dass ein journalistischer Bericht über Terror gelöscht wird, weil der Unterschied zwischen Terrorismus und Berichterstattung nicht erkannt wird", sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Dasselbe dürfte für den Unterschied zwischen Terrorismus und wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit diesem gelten.

Für die Bundesregierung wäre es ein Erfolg, wenn das Gesetz noch vor Jahresende fertig würde, denn im Januar übernimmt der nächste EU-Staat die alle sechs Monate wechselnde Ratspräsidentschaft: Portugal. Horst Seehofer hat darum nicht nur als Innenminister ein Interesse daran, sich mit dem Parlament zu einigen und die Verhandlungen abzuschließen.

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