Süddeutsche Zeitung

Streit um Übernachtungsanbieter:Airbnb muss keine Daten rausrücken

Namen, Adressen, Rechnungsdaten: Der Generalstaatsanwalt von New York will gegen Airbnb ermitteln und deshalb alles über die Nutzer der Übernachtungs-Plattform wissen. Ein Richter hat die Datenherausgabe nun verhindert - vorerst.

Der Übernachtungsanbieter Airbnb hat in der juristischen Auseinandersetzung mit dem Bundesstaat New York einen Sieg errungen. Airbnb sei nicht verpflichtet, dem Generalstaatsanwalt von New York eine Liste mit Informationen über die Wohnungsanbieter zu übergeben, entschied der Oberste Gerichtshof des Bundestaates. Die Staatsanwaltschaft hatte von Airbnb gefordert, Namen, Adressen sowie Rechnungs- und Buchungsdaten zu Ermittlungszwecken zu übergeben. Dagegen hatte sich das Unternehmen juristisch zur Wehr gesetzt.

Das Start-up aus San Francisco bietet Privatpersonen in aller Welt eine Plattform, um ihre Wohnungen als Feriendomizile zu vermieten. Das allerdings ist in New York nur erlaubt, wenn die Mietdauer mehr als 30 Tage beträgt. Ansonsten benötigen die Vermieter eine Hotellizenz. Die Staatsanwaltschaft vermutet deshalb, dass viele Anbieter auf Airbnb die Gesetze missachten und Wohnungen entgegen der Vorschriften vermieten.

Airbnb begrüßte die Entscheidung des Gerichts. In einer Stellungnahme hieß es, die Entscheidung sei "eine gute Nachricht für New Yorker, denen nur daran gelegen sei, ihr Zuhause und ihre geliebte Stadt mit anderen zu teilen".

Staatsanwaltschaft will weiter gegen Airbnb vorgehen

Allzu lange dürfte die Freude bei dem Unternehmen allerdings nicht gehalten haben. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte bereits an, trotz des Urteils weiter gegen Airbnb-Anbieter vorgehen zu wollen. Ein Sprecher sagte: "Der Richter hat nahezu alle Argumente seitens Airbnb zurückgewiesen, mit Ausnahme einer technischen Detailfrage." Man werde deshalb weiter gegen Airbnb vorgehen und erneut die Datenherausgabe fordern - diesmal allerdings mit weniger Details.

In der Tat könnte es noch eng werden für Airbnb in New York. Der Richter kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft die Herausgabe von Informationen angefordert habe, die irrelevant für das Anliegen seien. In der Sache gab er den staatlichen Anklägern aber recht: Eine substantielle Anzahl der Airbnb-Anbieter würden gegen Hotel- und Steuergesetzgebung verstoßen, sagte ein Sprecher.

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