Streit um Notruf-Patent:Mannheimer Richter weisen Milliarden-Klage gegen Apple ab

Nach dem Willen einer Pullacher Patentverwertungs-Firma sollte Apple richtig viel Geld zahlen. Sie behauptet, dass das iPhone unerlaubt ihre Technologie einsetzt. Ein Gericht sieht das anders.

Man kennt das von Silvester: Pünktlich um Mitternacht zieht jeder sein Handy aus der Tasche, um "Frohes Neues"-SMS zu verschicken oder seine Liebsten für einen Neujahrsgruß anzurufen. Meist ist das Mobilfunknetz dann hoffnungslos überlastet.

Für die Neujahrsfeiernden ist das verschmerzbar. Damit aber Notrufe zu solchen Gelegenheiten ihr Ziel erreichen, haben sich Handy-Hersteller und Netzbetreiber etwas einfallen lassen. Das Patent EP 1 841 268 B1 regelt, wie Notrufe in überlasteten Netzen priorisiert werden können. In seiner ursprünglichen Form wurde es von Bosch-Ingenieuren entwickelt. Das Patent ist Teil von Mobilfunk-Standards wie UMTS und LTE. Und Gegenstand einer teuren Klage, die jetzt vor dem Landgericht Mannheim abgewiesen wurde.

Der aktuelle Inhaber dieses und eines ähnlichen Patents, die Pullacher Patentverwertungs-Firma Ipcom, wollte von Apple viel Geld: 1,57 Milliarden Euro dafür, dass die Technologien in iPhones eingesetzt werden. In einem weiteren Verfahren gegen den Handy-Hersteller HTC, in dem es um das gleiche Patent ging, wurde die Klage von Ipcom ebenfalls abgewiesen. Eine Schadenersatzsumme war in diesem Verfahren noch nicht festgelegt worden.

Ipcom will in Berufung gehen

Zuvor hatten Apple, HTC, Nokia und andere Hersteller und Netzbetreiber versucht, das Ipcom-Patent vor dem Europäischen Patentamt als generell unzulässig erklären zu lassen. Die Behörde hatte die Erfindung jedoch anerkannt.

Ipcom-Anwalt Jerome Kommer sagte, dass das Unternehmen höchstwahrscheinlich Berufung gegen die Urteile einlegen werde. Ipcom hatte das Handy-Patent 2007 zusammen mit Hunderten anderen von Bosch erworben. Hinter dem Unternehmen steht der Finanzinvestor Fortress Investment. Ein operatives Geschäft betreibt die Firma nicht - stattdessen verlangt sie von Netzbetreibern und Handy-Herstellern Lizenzgebühren für die Nutzung ihrer Technologien. Falls das nicht klappt, klagt sie häufig.

Begründungen für die Ablehnungen wurden in beiden Verfahren nicht verlesen. Den Inhabern von Patenten, die allgemein angewandte Technologiestandards beschreiben, sind bei den Lizenzgebühren enge Grenzen auferlegt. So soll verhindert werden, dass unverzichtbare, essentielle Standard-Patente den Preis neuer Produkte unnötig in die Höhe treiben.

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