Süddeutsche Zeitung

Steuer auf's Schnäppchen:Kauf im Ausland kann teuer werden

Viele Anwender kaufen im Ausland ein, weil dort das eine oder andere vermeintliche Schnäppchen zu finden ist. Doch Vorsicht: Oft kommen hohe Zollgebühren auf Sie zu.

Tobias Weidemann

Gerald Siebert glaubte, ein Schnäppchen gefunden zu haben: Der MP3-Player, nach dem er auf der Suche war, kostete bei einem Ebay-Händler 45 Euro - rund ein Drittel weniger als das billigste Angebot vor Ort. Das Angebot machte einen seriösen Eindruck: Ein Händler, der übersichtlich und professionell die Ware beschrieb und schon mehr als fünfzehntausend Bewertungen hatte, könnte ja nicht so schlecht sein. Die Ware, so stand es in der Beschreibung, werde von Hongkong aus verschickt. Das störte Siebert nicht, da er per Paypal bezahlen konnte - schließlich sicherte ihm das den Ebay-Käuferschutz ohne Selbstbeteiligung. 3 - 2 - 1 - meins, der MP3-Player war ersteigert, wurde bezahlt und innerhalb weniger Wochen geliefert. Das war im Frühjahr 2005.

Mitte Januar 2006 erhielt Siebert dann allerdings Post - nicht von seinem Händler, sondern einen Steuerbescheid vom Hauptzollamt Augsburg. Dort hieß es, die Ware sei "pflichtwidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht und die fälligen Steuern dabei hinterzogen worden". Offenbar hatte der Absender die Ware als Geschenk oder geringwertig (bis 22 Euro) deklariert.

"Sie wurden Zollschuldner, weil Sie an diesem vorschriftswidrigen Verbringen beteiligt waren, obwohl Sie wussten oder vernünftiger Weise hätten wissen müssen, dass Sie damit vorschriftswidrig handeln", heißt es da in bestem Amtsdeutsch. Siebert solle rund 16 Euro Zoll nachzahlen, immerhin rund ein Drittel der Summe, die er für die Ware bezahlt hat. "Wegen des Betrags lohnt sich ein langer Briefwechsel nicht, aber es war für mich nicht voraus zu sehen, dass so etwas kommen würde", ärgert sich Siebert.

Wir haben beim Zoll in Frankfurt nachgefragt: Es ist tatsächlich so, dass grundsätzlich der Empfänger für die Zollgebühren verantwortlich ist, wobei für alle Waren ab einem Wert von 22 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Wie hoch die Kosten genau sind, hängt von der Warengruppe ab, wobei die Einstufung nach einem komplizierten Schlüssel erfolgt. Woher die Ware kommt, ist dagegen nicht ausschlaggebend, sofern es sich um ein Land außerhalb des europäischen Zollgebiets handelt.

Bei näherer Betrachtung des Ebay-Angebots findet sich übrigens tatsächlich eine Klausel, die den Käufer hätte stutzig machen können. "EU-St und Zoll-EU, welche nur sehr selten erhoben werden, sind nicht erstattungsfähig", heißt es ganz unten im Angebotstext. Die besagt allerdings nicht, dass der Verkäufer das Produkt unverzollt und als geringwertig oder Geschenk deklariert verschicken würde. Auf jeden Fall gilt: Wenn Sie Waren von außerhalb der Europäischen Union kaufen, sollten Sie zuvor klären, ob und wenn ja wie viel Zollgebühren auf Sie zukommen. Hierbei hilft Ihnen die Zoll-Infostelle in Frankfurt.

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