Spanische Gerichtsentscheidung:Google siegt im YouTube-Rechtsstreit

Ein spanisches Gericht bestätigt, dass Google YouTube-Videos nicht vor der Veröffentlichung prüfen muss. Google spricht von einem "großen Sieg für das Internet" - doch die Rechtsprechung ist nicht immer einheitlich.

Ab wann ist YouTube für das Material verantwortlich, das seine Nutzer hochladen? Welche Maßnahmen muss die Seite treffen, um das Hochladen urheberrechtlich geschützten Materials zu verhindern?

Mit diesen Fragen musste sich ein spanisches Bundesgericht in einem lang erwarteten Prozess beschäftigen. Geklagt hatte der spanische Sender Telecinco. Der Fall galt als Musterprozess für die Google-Tochter: Telecinco sah seine Urheberrechte verletzt, weil YouTube-Nutzer längere Ausschnitte aus seinen Sendungen hochgeladen hatte.

In seiner Klage forderte Telecinco deshalb, dass YouTube die Videos bereits vor der Veröffentlichung kontrollieren müsse. Dies hätte fatale Konsequenzen für die Seite: Pro Minute werden dort etwa 24 Stunden Videomaterial hochgeladen.

Google argumentierte deshalb in dem Verfahren, dass eine solche Kontrolle nicht praktikabel sei und verwies auf die Möglichkeit, Urheberrechtsverstöße direkt auf der Seite zu melden. Außerdem helfe die Plattform Fernsehsendern oder Künstlern sogar dabei, ihre Reichweite und Verkaufszahlen zu steigern.

Das Gericht folgte dem ersten Teil der Argumentation und lehnte die Klage ab. Google sprach daraufhin von einem "großen Sieg für das Internet". Erst jüngst hatte ein US-Gericht bei einer Klage des MTV-Eigentümers Viacom gegen YouTube die Forderung nach einer vorherigen Kontrolle erhoben - und war damit gescheitert.

In der Rechtsprechung hat sich inzwischen meist die Haltung durchgesetzt, Content-Provider wie YouTube erst für Verletzungen von Urheberrechten oder Verstöße gegen Gesetze in Videos oder Kommentaren haftbar zu machen, sobald diese Kenntnis von dem Material erhalten und nicht rechtzeitig reagieren.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: So hatte ein italienisches Gericht drei Google-Mitarbeiter verurteilt, weil diese nach Auffassung der Richter die Veröffentlichung eines Schlägervideos auf YouTube nicht verhindert hatten.

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