Als vor ein paar Jahren die Republik heftig über Online-Durchsuchungen, neuartige Trojaner und die Überwachungskultur an sich diskutierte, war für die Befürworter neuer Gesetze alles klar und einfach: Nur in Fällen schwerster Kriminalität, vor allem bei Terrorismus sowie in eng begrenzten Ausnahmefällen sollte der verdeckte Eingriff erfolgen.
Bayerisches LKA: "Eine manuelle Installation der Software mittels physikalischen Zugriffs auf den Zielrechner."
(Foto: dapd)"Bei Wallenstein" habe es noch genügt, "den Boten abzufangen", erklärte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Jetzt müsse man, wenn man die Schlacht gegen das Böse gewinnen wolle, "in die Computer".
Das 2009 verabschiedete BKA-Gesetz erlaubt den Behörden solche Trojanereien bei Gefahr für "Leib, Leben oder Freiheit" der Bürger und, wenn der "Bestand des Staates in Gefahr" ist. Ein Mittel der Abwehr soll die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sein, bei der auf Computern Kommunikation per Überwachungssoftware oder Trojaner mitgeschnitten wird.
Die Debatte um den oder die Staatstrojaner läuft erst an, aber es kann schon jetzt festgestellt werden, dass Gefahr auch nur ewiger Kampfbegriff ist. Zum Beispiel in Bayern wurden in den Jahren 2009 und 2010 in fünf Fällen Trojaner eingesetzt.
Bandenkriminalität statt Terrorismus
Da ging es nicht um Leib und Leben, auch nicht um irgendwelche Terroristen. Es ging um Formen der vorgeblich oder tatsächlich schweren Kriminalität, die man früher eher Bandenkriminalität genannt hätte. Wenn überhaupt.
Fall eins brachte alles ins Rollen: Bayerische Ermittler mühen sich seit drei Jahren, im Zusammenhang mit dem Handel von Pharmaka ein Verfahren "wegen banden- und gewerbsmäßigen Handelns und Ausfuhr von Betäubungsmitteln" zum Abschluss zu bringen.
Weil sie auf dem Laptop eines Verdächtigen eine Spionage-Software installiert und auf diese Weise, wie das Landgericht Landshut Anfang des Jahres feststellte, rechtswidrig 60.000 sogenannte Screenshots erlangt hatten, bekamen sie Probleme.
Der Anwalt des Verdächtigen, der Landshuter Patrick Schladt, 32, machte den Fall publik und schickte den Laptop Ende März an den Computer Chaos Club (CCC), der dann den Staatstrojaner entschlüsselte. Das Gerät tauge nicht viel, meinten die Experten, aber der Einsatz könne verfassungswidrig sein. Was von dem Fall auch bleibt: Eigentlich ist es ein kriminalistischer Dutzendfall.