Süddeutsche Zeitung

Späh-Affäre:Schaar verlangt neue gesetzliche Regelungen

Schutz vom Staat, vor dem Staat: Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, fordert von der Regierung klare Gesetze, um einen Missbrauch beim staatlichen Ausspähen zu verhindern. "Die derzeitige Grauzone halte ich für gefährlich", sagte Schaar der "Süddeutschen Zeitung".

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangt von der Bundesregierung neue gesetzliche Regelungen, um staatlichem Missbrauch beim Ausspähen von Computern einen Riegel vorzuschieben. Schaar forderte die Bundespolitik auf, eindeutige gesetzliche Regeln für den Einsatz jener Software festzuschreiben, mit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern Computer-Telefonate oder E-Mails ausspionieren können, wenn der Verdacht auf schwere Straftaten oder Terrorismus besteht.

"Diederzeitige Grauzone für die sogenannte Quellen-TKÜ im Bereich der Strafverfolgung halte ich für gefährlich", sagte Schaar der Süddeutschen Zeitung - auch mit Blick auf unterschiedliche Rechtsauffassungen, die es in Bund und Ländern über die Legitimität einiger Spähprogramme gibt. Wenn Bundesregierung und Bundestag diese Überwachungspraxis nicht verbieten wolle, "müssen in der Strafprozessordnung jedenfalls die genauen Bedingungen für diese Form der Überwachung festgeschrieben werden", sagte Schaar.

Schaar befürwortete auch eine Lizenzierung staatlicher Überwachungsprogramme. Eine Zertifizierung sei nötig, damit die Software, auch Trojaner genannt, tatsächlich nur zu den Zwecken genutzt werde, die gesetzlich erlaubt seien. "An der Entwicklung entsprechender Schutzprofile könnten wir Datenschützer uns beteiligen. Unabhängige Experten könnten dann die Technik prüfen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik könnte die Zulässigkeit bescheinigen", sagte Schaar. "Ähnliche Schutzprofile gibt es bereits für die Gesundheitskarte, aber auch für Videokameras der deutschen Sicherheitsbehörden", fügte er hinzu. In der Strafprozessordnung müsse bei einer Novelle auch festgeschrieben werden, dass die Behörden nur solche Software einsetzen, die vorher geprüft worden sei.

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SZ vom 13.10.2011/infu
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