Süddeutsche Zeitung

Daten schützen vs. Daten nutzen:Es ist Zeit, sich gegen Dauerüberwachung zu wehren

Viele Deutsche könnten sich "Social Scoring" wie in China vorstellen: Strafe für unangepasstes Verhalten, Belohnung für braves. Aber Privatsphäre bedenkenlos der Bequemlichkeit zu opfern, ist ein Rückschritt.

Ein Pro von Andrian Kreye

Es gibt schon einen englischen Ausdruck für die Langzeitwirkungen der systemimmanenten Dauerüberwachung im Internet: "Social Cooling". Soziale Abkühlung. Ausgedacht hat ihn sich der niederländische Digitalberater und selbsternannte "Privatsphärendesigner" Tijmen Schep. Was er damit meint sind all die zumeist unbewussten Verhaltensänderungen der Menschen, die merken, dass ihr guter Ruf eine ebenso wertvolle Ressource ist wie ihre Daten, die sie so freiwillig preisgeben.

Das hat durchaus positive Aspekte. So gibt es einige Untersuchungen, die belegen, dass Jugendliche im Schnitt sehr viel wohlerzogener und anständiger sind als früher. Es gibt weniger Teenagerschwangerschaften, die Zahlen für Delikte und den Missbrauch von Alkohol, Tabak und Drogen sinken. Als Erziehungsberechtigter, den die gesetzliche Aufsichtspflicht ja sowieso zum Mikro-Überwachungsstaat macht, findet man das nicht schlecht.

Die Kehrseite ist ein zunehmender Konformismus. Nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch vor der jeweiligen gesellschaftlichen Teilgruppe, egal, ob die nun sozial, politisch oder beruflich geprägt ist. Denn wer weiß, dass jede Äußerung in sozialen Netzen ein Eigenleben entwickeln kann, dass der Lebenswandel im Versicherungs- und Bankensystem Folgen haben kann, der wird sich vorsichtiger ausdrücken, gesünder leben und weniger finanzielle Risiken eingehen.

Eine Studie des Versicherers Ergo und Wissenschaftlern des Harding-Zentrums hat nun ergeben, dass gut ein Fünftel der Deutschen ein digital überwachtes Sozialpunktesystem wie in China gar nicht so schlecht fänden. Letztlich gibt es das im Westen sowieso schon. Als Kunden, Nutzer und Bürger werden auch hierzulande Menschen in Tausenden Teilaspekten ihres Lebens überwacht und bewertet.

Die Enthüllungen des NSA-Mitarbeiters Edward Snowden über das weltweite Überwachungssystem amerikanischer und westlicher Geheimdienste waren vor sechs Jahren eine Art Startschuss für die Debatte, die mit den Berichten über das chinesische Bürgerbewertungssystem und die Erkenntnisse über die weitreichenden Datenerhebungen digitaler Konzerne bis zum "Teclash" führte, eine Empörung der breiten Bevölkerung gegen jede Form digitaler Überwachung, egal, ob privat oder staatlich.

Sehr viel mehr als Empörung aber gab es bisher nicht. Auf politischer Ebene wird ein wenig daran gearbeitet, vor allem in Europa. Aber letztlich bleiben die vagen Gegenargumente, dass man als guter Bürger nichts zu verbergen hat, und dass Datenschutz letztlich geschäftsschädigend und fortschrittshemmend ist. Dass Social Cooling schon ein Massenphänomen ist, lässt sich allerdings auch nicht feststellen.

Die Privatsphäre ist ein Menschenrecht

Die Privatsphäre ist jedoch ein Menschenrecht, das sich in Deutschland aus dem Artikel 2 des Grundgesetzes und in Europa aus dem Artikel 8 der Menschenrechtskonvention ableitet. Sie ist selbst in der amerikanischen Verfassung verankert. Allerdings gilt das nur für US-Bürger, was den Umgang mit dem qua seiner Entwicklung amerikanischen Internet für den Rest der Welt schon mal grundsätzlich schwierig macht. Gleichwohl bleibt es ein Problem, dass Verzicht auf das Recht auf Privatsphäre zusammen mit dem Verzicht auf das Besitzrecht an eigenen Daten, Fotos und Wortbeiträgen in der Regel in den Tiefen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vergraben ist, mit denen digitale Konzerne Rechte und Vorschriften aushebeln.

Wie jedes Grundrecht ist die Privatsphäre ein lange erkämpftes Gut. Von der Antike bis zum Aufstieg des Bürgertums war sie ein Privileg der Reichen und Mächtigen. Erst die Diktaturen des 20. Jahrhunderts brachten die Erkenntnis, dass sie auch ein Schutzmechanismus gegen Unrecht aller Art ist. Das gilt heute noch, egal ob man in die USA einreisen oder eine Krankenversicherung abschließen will.

Ein Grundrecht für die Bequemlichkeit digitaler Dienste aufzugeben, ist deswegen kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Denn die Vergangenheit war zumindest in westlichen Demokratien in der Regel sehr viel finsterer als die Gegenwart. Deswegen muss nicht nur Datenschutz, sondern auch die Datensouveränität, also die Hoheit jedes Einzelnen über seine Daten, ein Grundrecht sein.

Dirk von Gehlen befürwortet in seinem Contra-Kommentar Datennutzung auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung:

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SZ vom 13.09.2019/mri
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