Social Media:Diese Steuer könnte Facebook & Co. zähmen

FILE PHOTO: People pose with mobile devices in front of a projection of the Facebook logo in this picture illustration taken in Zenica

Mit Facebook, Instagram und Whatsapp kontrolliert ein einziges Unternehmen drei der größten digitalen Plattformen der Welt.

(Foto: REUTERS)
  • Unternehmen wie Facebook und Google vermarkten die Aufmerksamkeit und Daten ihrer Nutzer.
  • Der Gesetzgeber sollte die kommerzielle Ausbeutung von Aufmerksamkeit bepreisen.
  • Eine solche Steuer könnte helfen, das demokratische System zu retten.

Gastbeitrag von Nikolas Guggenberger

Virtuelle Plattformen haben bis dato unvorstellbare Kommunikations- und Dienstleistungsräume erschaffen. Das ist eine immense Leistung, aber nicht die ganze Geschichte. Ein Katastrophen-Präsident in den USA und ein Kamikaze-Referendum im Vereinigten Königreich wären der Welt ohne die Online-Netzwerke und ihr Manipulationspotenzial vermutlich erspart geblieben. Datenskandale, Dauerüberwachung, Fake News und Hasskriminalität haben nicht zuletzt wegen der virtuellen Plattformen Hochkonjunktur. Depressionen und soziale Vereinsamung werden mit "sozialen" Netzwerken in Verbindung gebracht.

Trotz offensichtlicher systemischer Probleme setzt die Politik aber bisher auf Symptombehandlungen mit gefährlichen Konsequenzen für die Kommunikationsfreiheiten. Dabei liegen die Ursachen tiefer, nämlich im Geschäftsmodell der gängigsten Plattformen: dem Handel mit Aufmerksamkeit und Daten.

Vermeintlich kostenlose Plattformen stellen ihren Nutzern Dienste zur Verfügung und vermarkten dann deren Aufmerksamkeit und Daten gegenüber ihren wirklichen - zahlenden - Kunden. Wer kein Geld bezahlt, degradiert sich so zum Produkt. Die Nebenwirkungen der vermeintlich kostenlosen Dienste (er)trägt die Gesellschaft bisher kompensationslos und subventioniert so das derzeitige Geschäftsmodell von quasi-monopolistischen Internetriesen. Das muss sich ändern. Es ist Zeit, die Ausbeutung von Aufmerksamkeit und Daten angemessen zu bepreisen.

Zunächst sollte der Gesetzgeber die kommerzielle Verwertung von Aufmerksamkeit insgesamt begrenzen. Entsprechende Erlaubniszertifikate können dann gehandelt werden - eine Art Emissionshandel für Facebook, Google und Co. Außerdem sollten wir die Weiterveräußerung von Daten in dem Umfang besteuern, wie dadurch typischerweise Schäden für die Gesellschaft entstehen - eine Steuer zum Schutz der virtuellen Umwelt und Demokratie. Das Datenschutzrecht kann dies nicht leisten.

Nikolas Guggenberger

Nikolas Guggenberger, LL.M. (Stanford), ist Inhaber der RWTÜV Stiftungsjuniorprofessur für IT-Recht an der Universität Münster und Affiliate am Berkman Klein Center der Harvard University.

(Foto: oh)

Wie andere Ressourcen auch, ist die menschliche Aufmerksamkeit begrenzt und damit knapp. Jeder Tag hat nur 24 Stunden. Unser Gehirn und seine Funktionsweise limitieren uns weiter - qualitativ und quantitativ. Fokussieren wir uns auf einen Aspekt, ziehen wir Aufmerksamkeit von anderen Ereignissen ab.

Die Aufmerksamkeit droht ausgeplündert zu werden

Mit der individuellen Aufmerksamkeit ist auch die kollektive Aufmerksamkeit begrenzt. Ohne ein Mindestmaß frei verfügbarer kollektiver Aufmerksamkeit funktioniert die demokratische Gesellschaft wiederum nicht. Die kollektive Aufmerksamkeit ist dabei Gegenstand der Tragik der Allmende: Weil die Aufmerksamkeit frei beziehungsweise zu günstig verfügbar ist, droht sie ausgeplündert zu werden, bis nichts mehr da ist und das demokratische System kollabiert. Die unregulierte Möglichkeit kommerzieller Aufmerksamkeitsausbeutung bedroht den nachhaltigen Aufmerksamkeitsbestand und schafft ökonomische Anreize zur Polarisierung der Gesellschaft.

Um das Symptom "Hasskriminalität" zu bekämpfen, hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr in hyperaktiver Planlosigkeit das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet. Die darin enthaltenen einseitigen Anreize zum Löschen von Inhalten wandeln soziale Netzwerke in private Hilfspolizisten ohne effektive gerichtliche Kontrolle. Das internalisiert zwar bestimmte externe Effekte, ist aber Gift für die Meinungsfreiheit, verkrustet die Marktstruktur und steigert den ohnehin bedenklichen Einfluss der Netzwerke auf den öffentlichen Diskurs weiter.

Statt auf Mikromanagementvorgaben und isoliert-erratische Symptombehandlungen zu vertrauen, sollte sich der Gesetzgeber auf die Ursachen der Fehlentwicklungen konzentrieren: die Interessenkollisionen zwischen Plattformen, Nutzern und Gesamtgesellschaft. Ein Emissionshandel und eine Umweltsteuer für Facebook, Google und Co. schaffen genau hier den nötigen Ausgleich.

So könnte eine Datensteuer aussehen

Weil Aufmerksamkeit keine homogene Substanz ist, müsste der Gesetzgeber bei der Deckelung der Gesamtmenge kommerziell auszubeutender Aufmerksamkeit neben der Zeit auch die Intensität der Inanspruchnahme berücksichtigen. Typisierungen helfen hier. Angebot und Nachfrage nach Aufmerksamkeitszertifikaten würden den Preis der kommerziellen Inanspruchnahme von Aufmerksamkeit bestimmen und die externen Effekte ihrer Ausbeutung kompensieren.

Die Kommunikationsfreiheiten der Nutzer würden geschont und die Rechtsdurchsetzung bliebe in staatlicher Hand. Großzügige Schwellenwerte sichern die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme und stärken den Wettbewerb. Je nach Ausgestaltung könnte der Mechanismus einer übermäßigen Zentralisierung der Kommunikationsräume entgegenwirken.

Neben der EU-Kommission forderte auch Bundeskanzlerin Merkel im Frühjahr bereits eine Datensteuer. Während die Kommission ausdrücklich nur fiskalpolitisch denkt und eine Kompensation der externen Effekte des Datenhandels explizit verwirft, bleibt unklar, was die Kanzlerin mit der "Bepreisung von Daten" als "zentrales Gerechtigkeitsproblem der Zukunft" meint.

Die EU müsste gemeinsam handeln

Richtigerweise sollte die Steuer zum Schutz der virtuellen Umwelt an die Veräußerung von Daten anknüpfen und die Schäden kompensieren, die mit dem Datenhandel typischerweise einhergehen. Oftmals korreliert das Schadenspotenzial mit dem Veräußerungspreis der Daten. Ein Prozentsatz der Erträge könnte kombiniert werden mit entsprechenden Risikoaufschlägen. Vergleichbare risikobasierte Ansätze werden etwa bei der Lkw-Maut und der Bemessung der Beiträge der Banken zum europäischen Abwicklungsfonds herangezogen.

Die externen Effekte virtueller Plattformen enden nicht an nationalen Grenzen. Die regulatorischen Antworten sollten deshalb europäisch verankert werden. Die EU hat die nötige Gesetzgebungskompetenz und könnte handeln, wenn die Mitgliedstaaten mitziehen.

Sinnvolle Verwendungen für die Erlöse aus öffentlichem Aufmerksamkeitshandel und neuer Umweltsteuer gibt es genug: digitale Bildung und Teilhabe, die Förderung von Journalismus und Pressevielfalt, einen europäischen Rundfunk, die Vorbeugung einschlägiger gesundheitlicher Schäden und die Stärkung von Polizei und Strafverfolgungsbehörden zur effektiveren Bekämpfung von Online-Kriminalität. Überschießende Mittel könnten den Grundstock für eine digitale Gesellschafts-Dividende bilden.

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