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Rundfunkgebühren: Urteil zur PC-Abgabe:Gericht stärkt GEZ-Kassierer

Die Rundfunkgebühr für internetfähige PCs wird nicht gekippt: Das Bundesverwaltungsgericht hält die Abgabe für rechtens - eine Zukunft hat sie allerdings nicht.

Nach zahlreichen unterschiedlichen Urteilen herrscht nun Klarheit: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rundfunkgebühr für Computer bestätigt. Mit drei am Mittwoch verkündeten Urteilen wies es die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten ab.

Ohne Erfolg hatten sie argumentiert, sie würden ihren Computer nicht zum Radiohören nutzen. Die Gebühr von monatlich 5,76 Euro wird seit 2007 für internetfähige PCs und Handys erhoben, wenn im selben Haushalt oder Betrieb kein anderes Gerät gemeldet ist.

Gerade Unternehmen waren häufig gegen die PC-Abgabe vorgegangen: So hatte beispielsweise ein Optikunternehmen vor dem Gießener Verwaltungsgericht gegen die Gebühr geklagt. Weil es in bundesweit 650 Filialen Computer geschäftlich nutzt, hätte die Computerabgabe von 5,52 Euro monatlich pro Filiale zu einer jährlichen Belastung von 43.000 Euro geführt - für eine Leistung, die nach Angaben des Anwalts nicht in Anspruch genommen wurde. Das Gericht gab dem Unternehmen damals recht.

Die deutschen Gerichte hatten seit der Einführung der PC-Abgabe 2007 allerdings unterschiedlich geurteilt: Während die Verwaltungsgerichte in Bayern und Nordrhein-Westfalen Computer tendenziell zu den Rundfunkempfangsgeräten rechneten, entschieden die Richter in Berlin und Hessen meist, dass die GEZ nicht grundsätzlich davon ausgehen könne, dass ein Computer auch zum Empfang von "Rundfunkdarbietungen" genutzt wird.

Das jetzige Gebührenmodell gehört allerdings sowieso bald der Vergangenheit an: Vergangene Woche einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder auf ein neues Modell. Ab Januar 2013 wird die Rundfunkgebühr dann nicht mehr von jeder Person und für jedes Empfangsgerät erhoben, sondern per Haushalt abgerechnet. Hier wird künftig der Hauptmieter zur Zahlung verpflichtet.

Auch neue Regelung umstritten

Dann soll es auch keinen Unterschied mehr machen, ob und wie viele Fernseher, Radios oder Computer in der Wohnung zu finden sind - die häufig kritisierten "GEZ-Schnüffler" werden somit überflüssig.

Der neue Betrag soll nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen, die derzeit für einen Fernseher fällig werden. Unternehmen sollen abhängig von der Zahl der Beschäftigten belastet werden, Firmen mit bis zu acht Beschäftigten sollen nur ein Drittel der Summe zahlen.

Allerdings dürfte es auch hier zu Klagen kommen, da Kritiker das Gleichheitsprinzip verletzt sehen, das in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert ist: Werden beispielsweise Hauptmieter benachteiligt, weil sie die Haushaltsabgabe zahlen müssen, während Untermieter dieser Belastung entgehen? Das Thema Rundfunkgebühren dürfte die Gerichte deshalb nicht zum letzten Mal beschäftigt haben.

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