Süddeutsche Zeitung

Rundfunkgebühr:Schwedische Smartphones sind keine Fernseher

Internetnutzer ohne TV können in Schweden künftig günstiger surfen: Das Oberverwaltungsgericht hat entscheiden, dass sie keine Rundfunkgebühren zahlen müssen.

  • Schwedisches Oberverwaltungsgericht kippt die Rundfunkgebühr für Computer und Smartphones.
  • Gebührenzentrale stoppt den Einzug der Zahlungen mit sofortiger Wirkung.

Der Streit

Seit Februar 2013 waren in Schweden auch Haushalte zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet, die zwar über keinen Fernseher, aber über einen Internetzugang verfügten. Die schwedische Gebühreneinzugszentrale Radiotjänst hatte argumentiert, die Sendungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens seien auch im Internet abrufbar, also müssten Internetnutzer ebenfalls zahlen. Dagegen klagte ein Gebührenzahler ohne eigenen Fernseher bis zum Oberverwaltungsgericht. Zuvor hatten zwei Instanzen ihn zur Zahlung verpflichtet

Die Geldsumme

In Schweden sind Rundfunkbeiträge in Höhe von umgerechnet 230 Euro pro Jahr und Haushalt fällig. Zum Vergleich: Haushalte in Deutschland zahlen weniger - 215 Euro pro Jahr. Dafür sind die schwedischen Sender aber auch werbefrei. 2013 hat Radiotjänst insgesamt 7,1 Milliarden Kronen (0,8 Milliarden Euro) an Gebührengeldern eingenommen.

Das Urteil

Das Oberverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Smartphones gekippt. Die Gebührenzentrale Radiotjänst habe das entsprechende Gesetz zu streng ausgelegt, hieß es in der Entscheidung. Ein Computer mit Internetzugang sei nicht in erster Linie dafür bestimmt, Fernsehübertragungen zu empfangen, urteilten die Richter. Im Gesetzestext ist in Schweden festgelegt, dass die Gebühr fällig wird, wenn Haushalte über "ein Gerät" verfügen, das Fernsehprogramme empfangen kann, auch wenn es "anderen Zwecken dient".

Die Reaktion

Die Gebührenzentrale teilte mit, den Einzug der Gelder für Geräte mit Internetanschluss sofort zu stoppen. Die bis Freitag eingezahlten Gebühren würden aber nicht erstattet, da andere Gerichte die Rundfunkgebühr zuvor bestätigt hätten.

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