Rigorose Sippenhaft:Kündigung der Ebay-Mitgliedschaft: Verschärfte Rechtsprechung

Schon die Sperrung eines Ehepartners kann ausreichen, dass Ebay die Mitgliedschaft des Lebensgefährten ebenfalls kündigt

Birgit Götz

Ebay-Mitglieder, die gesperrt oder gekündigt wurden, stehen nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin (Urteil vom 5.8.2005, AZ 13 U 4/05) noch schlechter da als bisher. Schon wenn enge Familienangehörige bei Ebay unangenehm auffallen, kann das Konsequenzen für die eigene Mitgliedschaft haben und damit bei gewerblichen Anbietern durchaus existenzgefährdend sein: Die Sperrung des Ehepartners kann ausreichen, dass die Mitgliedschaft des Lebensgefährten ebenfalls gekündigt wird (siehe auch www.internetrecht-rostock.de/ebay-sperrung-kuendigung.htm).

In dem durch das Kammergericht entschiedenen Fall lag der Kündigungsgrund allein darin, dass der Ehemann der Klägerin bereits gesperrt worden war und Ebay davon ausging, dass die Ehefrau das Geschäft ihres Mannes unter ihrem Namen weiterführen wollte. Gesperrt wurde der Ehemann, weil er als Käufer negative Bewertungen erhalten hatte. Die Klägerin, die gerade elf Tage Mitglied bei Ebay war, hatte keine negativen Bewertungen erhalten und verkaufte zudem eigene Waren. Trotzdem wurde ihre Mitgliedschaft gekündigt. Die Ansicht des Kammergerichtes, dass durch die Anmeldung der Klägerin die bestehende Sperrung des Ehemannes umgangen werden soll, konnte nicht nachgewiesen werden.

Offen bleibt die Frage, so Rechtsanwalt Johannes Richard, ob ein Ebay-Mitglied erst dann gesperrt werden darf, wenn es vorher abgemahnt wurde. Die AGB von Ebay sehen das nicht vor. Das Kammergericht hat diese Frage nicht abschließend entschieden. Dauerhaft dürfte eine Sperrung jedoch wohl nur möglich sein, wenn Ebay vorher abmahnt. Es bleibt abzuwarten, ob Ebay seine AGB dahingehend ändern wird.

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