Recht auf Vergessenwerden:Google soll weniger löschen

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Google muss löschen, nur wie? (Foto: dpa)
  • Experten fordern Google auf, behutsam mit dem Recht auf Vergessen umzugehen.
  • Google hat schon 150 000 Löschanträge erhalten.

Suchergebnisse sollen seltener gelöscht werden

Verbraucherschützer und Internet-Experten haben die Betreiber von Suchmaschinen aufgefordert, seltener den Löschanträgen von Bürgern in der Europäischen Union nachzugeben. Bei dem Treffen eines von Google ins Leben gerufenen Experten-Beirats zum Recht auf Vergessenwerden verwiesen die Sachverständigen auf das öffentliche Interesse an bestimmten Informationen. Die Veranstaltung fand unter dem Vorsitz von Google-Verwaltungsratchef Eric Schmidt statt.

Recht auf Vergessenwerden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai entschieden, dass Google dazu verpflichtet ist, Informationen über EU-Bürger auf Nachfrage aus seinen Suchergebnissen zu entfernen. Google schaltete deshalb Ende Mai eine Website frei, auf der solche Anträge gestellt werden können. Es geht um Informationen, die nicht mehr relevant sind oder das Recht auf Privatsphäre verletzen. Bislang gingen bei Google laut eigenen Angaben fast 150 000 Löschanträge ein. Aus Deutschland kamen mehr als 25 000. Dabei seien insgesamt rund 42 Prozent der beanstandeten Links aus den Suchergebnissen entfernt worden. In Deutschland seien es 53 Prozent gewesen.

Die Aussagen der Experten im Detail

  • Michaela Zinke vom Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine konsequente Prüfung, ob ein Löschantrag tatsächlich eine Information über einen Bürger als private Person betreffe. So könne beispielsweise die Bewertung eines privaten Anwenders auf der Handelsplattform Ebay durchaus im öffentlichen Interesse sein.
  • Matthias Spielkamp, Vorstandsmitglied von Reporter ohne Grenzen, verlangte, dass journalistische Inhalte generell von Link-Entfernungen ausgenommen werden sollten. Vertreter der Publikation sollten vor einer möglichen Löschung des Links angehört werden.
  • Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Verfassungsrechtler, sagte, in Europa gebe es die Tendenz, zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten abzuwägen: "Das EuGH-Urteil fügt eine neue Ebene in diesem Balanceakt hinzu, nämlich wie mit bereits veröffentlichten Material umgegangen wird." Dies könne auch die Frage beeinflussen, was überhaupt veröffentlicht werden darf. Die Pressefreiheit könnte dadurch gestärkt werden. Auch Buermeyer sprach sich dafür auf, vor der Filterung von Suchergebnissen alle betroffenen Seiten zu hören.
  • Moritz Karg, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, betonte, es gebe auch nach dem EuGH-Urteil kein generelles "Recht auf Vergessen", sondern lediglich das Recht eines Bürgers auf einen Einspruch über die Verarbeitung seiner persönlichen Daten. "Das EuGH-Urteil gilt außerdem nur für Suchmaschinen, nicht für Portale wie Wikipedia", sagte Karg.
  • Wikipedia-Mitbegründer Jimmy Wales, der im Expertenrat von Google sitzt, widersprach dieser Einschätzung, da auch Links der Suchmaschinen auf das Online-Lexikon unterdrückt werden könnten.
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