Prozess wegen Urheberrechtsverletzungen:Haft für Gründer von kino.to

Der Gründer und Chef des illegalen Filmportals kino.to ist zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige hatte sich vor dem Landgericht Leipzig zu massenhaften Urheberrechtsverletzungen bekannt.

Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist am Donnerstag der Gründer und Betreiber des illegalen Internetfilmportals kino.to verurteilt worden. Zudem muss Dirk B. nach dem Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig an den Staat bis zu 3,7 Millionen Euro abführen, die er über seine spanische Firma mit Werbung bei kino.to verdient hat.

Über die Seite waren bis zu ihrer Sperrung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokus im Internet erreichbar. Die auf den Seiten geschaltete Werbung führte die Nutzer häufig auf Abzockseiten und in Abofallen. Die Kammer hatte die von der Staatsanwaltschaft angeklagten mehr als 1,1 Millionen Einzelfälle zu drei Tatkomplexen zusammengefasst.

B. hatte nach seiner Festnahme im Juni 2011 während der Ermittlungen gegen das Filmportal ein umfassendes Geständnis abgelegt. Das Geständnis des gelernten Fußbodenlegers war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss bringen zu können. Dies wurde als strafmildernd berücksichtigt.

In einem früheren Verfahren wurde bereits der Chefprogrammierer von kino.to zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

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