Leserdiskussion:Passwort raus oder Beugehaft: Was halten Sie vom geplanten Paragrafen?

Leserdiskussion: Sobald "bestimmte Tatsachen den Verdacht" begründen, sollen Staatsanwaltschaft und Polizei sich die "virtuelle Identität" des Verdächtigen greifen können - auch bei leichteren Delikten.

Sobald "bestimmte Tatsachen den Verdacht" begründen, sollen Staatsanwaltschaft und Polizei sich die "virtuelle Identität" des Verdächtigen greifen können - auch bei leichteren Delikten.

(Foto: Jens Büttner/dpa)

Die Polizei soll Konten von Verdächtigen bei Facebook oder anderswo zwangsweise übernehmen dürfen. Das möchte das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer in die Strafprozessordnung hineinschreiben lassen.

Wie Sie sich zur Diskussion anmelden können und welche Regeln gelten, erfahren Sie hier.

Haben Sie Themenanregungen oder Feedback? Mailen Sie an debatte@sz.de oder twittern Sie an @SZ. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: