Kriminalität im Netz:"So schnell kann kein Polizist reagieren"

Jan Böhmermann

Auch Jan Böhmermanns Bewegung Reconquista Internet unterstützt die hessische Staatsanwaltschaft beim Kampf gegen Hatespeech.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Im Kampf gegen Hasskriminalität im Internet kooperieren Hessens Strafverfolger auch mit Aktivisten wie Jan Böhmermanns Reconquista Internet. Trotzdem scheitert die Verfolgung der Täter oft.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Man konnte im vergangenen Jahr einen regelrechten föderalen Wettbewerb um die beste Idee beobachten, wie sich Hass und Hetze in Netz am wirkungsvollsten bekämpfen lassen. Vereinfachte Meldeplattformen wurden geschaffen und Kooperationen mit Medienhäusern geschlossen, um volksverhetzende Posts und beleidigende Tweets dorthin zu befördern, wo sie hingehören: in den Maileingang der Staatsanwälte statt nur in den digitalen Papierkorb. Denn allmählich hatte sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Demokratie Schaden nimmt, wenn der Diskurs in den sozialen Medien von Drohungen und verbalen Angriffen überschwemmt wird.

Ein besonders unkonventioneller Ansatz findet sich in Hessen. Die Generalstaatsanwaltschaft, die über ihre Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bereits Kompetenz in der digitalen Welt aufgebaut hatte, hat das getan, was man von Staatsanwälten eher nicht erwartet. Seit November 2019 kooperiert die ZIT mit der Zivilgesellschaft, und zwar mit den drei Organisationen hassmelden.de (dahinter steht die Bewegung Reconquista Internet des TV-Moderators Jan Böhmermann) sowie HateAid und der Verein "ichbinhier". Nach den ersten Monaten der Zusammenarbeit zeigt sich, dass die Strafverfolger vom Erfolg regelrecht überrollt worden ist.

17 000 Meldungen haben die eifrigen Aktivisten den Ermittlern bis Anfang April zugeleitet. "Das können wir gar nicht so schnell abarbeiten", sagt Benjamin Krause, stellvertretender Leiter des ZIT. "Es ist, als hätte die Zivilgesellschaft geradezu darauf gewartet." Was ihn vor allem beeindruckt hat, ist die Geschwindigkeit, mit der die Netzwelt reagiert. Oft lassen aktuelle Anlässe wie der Anschlag von Hanau die Hasskurve nach oben schnellen. Aber die Aktivisten sind nicht minder reaktionsschnell - und liefern den Ermittlern Unmengen von Anzeigen. "So schnell kann kein Polizist reagieren", sagt Krause.

Tatsächlich gibt das hessische Modell eine Ahnung davon, was bundesweit auf die Staatsanwälte zukommen könnte, wenn die Meldepflicht für Hassposts Gesetz wird. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen soziale Netzwerke bestimmte strafbare Posts künftig nicht nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden, etwa bei Volksverhetzung und Bedrohung. Wenn auch nur ein nennenswerter Teil dessen erfasst wird, was so alles durchs Netz gespült wird, dann wird der Kampf gegen Hass und Hetze zum Massengeschäft. Das ZIT hat bereits die Zusage für zehn neue Stellen - und die Hoffnung, dass Corona dem Stellenaufbau keinen Strich durch die Rechnung macht. Bis Anfang April sind durch die Zulieferung der Nichtregierungsorganisationen mehr als 140 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, hinzu kommen weitere 120, die über eine zentrale Meldeplattform ("hessengegenhetze.de") angestoßen wurden. Hätte man mehr Personal, wären die Zahlen noch höher. Zeigt Hessen also, wie man das Phänomen Hassrede bewältigt?

Verdächtige können auch als Donald Duck aus Entenhausen registriert sein

Benjamin Krause zieht hier eine eher ernüchternde Bilanz. "Nur in sehr wenigen Fällen können wir die Urheber identifizieren." Das liege vor allem an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Plattformbetreiber. Facebook gebe nur in Ausnahmefällen die Bestandsdaten der Nutzer heraus, bei Youtube und Google funktioniere das besser, bei Twitter so gut wie gar nicht. Und dies, obwohl in anderen Kriminalitätsfeldern die Zusammenarbeit ganz gut funktioniere. Beim Thema Kinderpornografie, einem Schwerpunkt der ZIT-Ermittlungen, kooperierten die Unternehmen zu hundert Prozent, sagt Krause.

Zwar soll nun ein Auskunftsanspruch ins Gesetz aufgenommen werden. Krause zweifelt aber, ob damit viel gewonnen werden kann. Denn die Strafprozessordnung endet an der Grenze, die Ermittler sind also auf Rechtshilfe angewiesen, um Ansprüche gegen Unternehmen mit Sitz im Ausland durchzusetzen - ein bürokratisches und oft aussichtsloses Unterfangen, um an Beweismittel zu kommen. Und selbst wenn es gelingt, erhalten die Staatsanwälte nicht unbedingt den richtigen Namen des Nutzers; er kann auch als Donald Duck aus Entenhausen registriert sein.

Es sind also die Strukturbedingungen des Netzes, die den Ermittlern die Arbeit erschweren - die mangelnde Identifizierbarkeit der Menschen hinter den anonymen Accounts und die juristische Flüchtigkeit der amorphen Digitalkonzerne. Hilfe könnte hier die sogenannte E-Evidence-Verordnung bringen, die auf europäischer Ebene diskutiert wird, also die grenzüberschreitende Erhebung elektronischer Beweismittel. Damit könnte man effektiver an Bestandsdaten herankommen als mit der deutschen Prozessordnung. Doch weil damit erhebliche Grundrechtsrisiken verbunden sind, kommt das Projekt nicht so recht voran. Den hessischen Ermittlern bleibt da oft nur der Rückgriff auf die Googlerecherche: Wer viel postet, der verrät vielleicht irgendwo seinen Wohnort oder legt ungewollt andere Spuren. Doch das passiert meist nur den Anfängern; die notorischen Hetzer wissen längst, wie man sich verbirgt.

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