Süddeutsche Zeitung

Prozess wegen Hacking und "Doxing":Hacker "Orbit" zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der 22-Jährige gesteht, private Daten bekannter Menschen ausspioniert und veröffentlicht zu haben, darunter Robert Habeck und Jan Böhmermann. Nun kassiert er eine Jugendstrafe.

Das Amtsgericht im hessischen Alsfeld hat einen jungen Hacker, der sich massenhaft Daten von Prominenten und Politikern verschafft und sie veröffentlicht hatte, zu neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Im Netz landeten Ende 2018 die Daten von vielen Personen des öffentlichen Lebens, darunter der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck und Moderator Jan Böhmermann (mehr dazu hier). Das Urteil ist rechtskräftig. Der 22-Jährige aus Homberg hatte die Vorwürfe in der nichtöffentlichen Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht eingeräumt. Die Bewährungszeit liegt bei zwei Jahren.

Verurteilt wurde der junge Mann unter anderem wegen Ausspähens von Daten, Vortäuschens einer Straftat, versuchter Erpressung und Datenhehlerei. Nachdem vor dem Prozess von 1000 Geschädigten die Rede war, spricht die Staatsanwaltschaft mittlerweile von über 1500 Opfern.

Der Fall hatte Anfang 2019 bundesweit großes Aufsehen erregt. Den Ermittlungen zufolge hatte der heute 22-Jährige aus Ärger über öffentliche Äußerungen seiner Opfer angefangen, private Daten wie Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern sowie Korrespondenzen zu sammeln. Dann veröffentlichte er die Daten im Netz schrittweise in einer Art "Adventskalender".

Ein politisches Motiv für die Taten habe die Hauptverhandlung nicht ergeben, sagte Staatsanwalt Benjamin Krause der SZ. Der nun Verurteilte habe sich über öffentliche Äußerungen der Politiker geärgert. Auffällig an der Datensammlung war, dass viele Personen, die sich gegen Rassismus oder für Flüchtlingshilfe einsetzen, darin auftauchten. Die AfD war als einzige Bundestagspartei von dem Cyber-Angriff verschont geblieben.

Der Prozess fand ohne Presse und Zuschauer statt, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt als Jugendlicher beziehungsweise Heranwachsender galt. Um ihn zu schützen, verbot das Gericht Ton- und Bildaufnahmen im Gerichtsgebäude.

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