Online-Shopping:Verbraucherschützer wollen Amazon wegen Dash-Buttons verklagen

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Mit dem neuen physischen Bestellknopf lassen sich Waschmittel und andere Produkte ordern. Kunden wüssten nicht, was sie da tun, sagt die Verbraucherzentrale NRW.

Von Ingo Pakalski, golem.de

Amazons Freude über das rege Interesse am Dash-Button erhält einen Dämpfer. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will den Versandhändler vor Gericht bringen und klären lassen, ob der Vertrieb des Buttons in der jetzigen Form gesetzeskonform ist. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass der Dash-Button Kunden benachteilige. Amazon hatte sich nach Angaben der Verbraucherschützer geweigert, eine Unterlassungserklärung hinsichtlich des kritisierten Geschäftsgebarens abzugeben.

Der Dash-Button ähnelt einem Klingelknopf und dient dazu, Produkte wie Waschmittel, Tiernahrung oder Rasierklingen auf Knopfdruck nachzubestellen. Jeder Knopf ist auf ein festgelegtes Sortiment eines einzelnen Herstellers beschränkt.

Die Verbraucherzentrale NRW sieht beim Dash-Button verschiedene rechtliche Verstöße. So fehle auf der Schaltfläche der Hinweis, dass ein Knopfdruck unmittelbar eine kostenpflichtige Bestellung auslöse. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vorgeschrieben. Da das Gerät über das Internet funktioniere, gelten diese Regeln auch dafür. Amazon jedoch hält den Druck auf den Dash-Button so eindeutig und klar, dass die Bezeichnung nicht notwendig sei, die von den hiesigen Gesetzen vorgeschrieben wird.

Kunden erhalten wichtige Informationen erst nach dem Kauf

Zudem kritisieren die Verbraucherschützer, dass wichtige Informationen für einen Kauf fehlen. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr müssten wichtige Informationen unmittelbar vor der Bestellung mitgeteilt werden, dazu gehört der Gesamtpreis sowie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts. Beim Druck auf den Button erhält der Kunde diese Informationen aber erst, nachdem der Knopf gedrückt wurde, also nach der Bestellung.

Amazon behalte sich außerdem das Recht vor, Ersatzartikel zu versenden, wenn das gewünschte Produkt nicht verfügbar sein sollte. Das kann etwa ein vergleichbares Produkt derselben Marke, jedoch mit abweichender Füllmenge sein. Die Verbraucherzentrale NRW hält diese Klauseln für unzulässig.

Lieferzeit im Test: mehr als vier Wochen

Bestellungen über den Dash-Button werden nicht immer möglichst zügig verschickt, wie es Amazon verspricht. Bei einem Testkauf Anfang September erhielten die Verbraucherschützer nach dem Kauf die Information, dass als Lieferdatum für ein Waschmittel der 20. Oktober 2016 genannt wurde. Das ergibt eine Lieferzeit von mehr als vier Wochen. So wollten die Verbraucherschützer zeigen, wie wichtig die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten vor Vertragsabschluss für Kunden sind.

Von Amazon gab es dazu bisher keinen Kommentar.

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