Unmittelbar vor einer Sitzung der Arbeitsgruppe Sicherheit und Justiz hat das Bundeskriminalamt (BKA) deutlich gemacht, dass seit Inkrafttreten des BKA-Gesetzes im Januar noch keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt wurde.
Die Behörde habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. "In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online- Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument", sagte ein BKA-Sprecher der taz.
Auch in Bayern gab es der Zeitung zufolge keine einzige derartige Maßnahme. Dort ist auch die Landespolizei berechtigt, Online-Durchsuchungen durchzuführen. Zudem ist der Anwendungsbereich auf die Verhinderung von Sexual-, Drogen- oder Verkehrsdelikten ausgeweitet.
Vertreter von Union und FDP wollen am Vormittag weiter um gemeinsame Positionen zu sicherheitspolitischen Themen ringen, darunter Online-Durchsuchungen. Die FDP fordert den Verzicht auf die heimliche Durchsuchung von Computerfestplatten.
Bislang haben die möglichen Regierungspartner hier noch keine gemeinsame Linie gefunden. FDP-Innenexperte Max Stadler gab sich im Vorfeld der Sitzung zuversichtlich, dass eine Einigung in Fragen der Sicherheitspolitik gelingen werde: "Die Chancen stehen 60 zu 40", sagte er.
Mit dem 2008 beschlossenen und im Januar 2009 in Kraft getretenen BKA-Gesetz bekam das BKA erstmals das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr verdächtige Personen zu überwachen, ihre Computer heimlich auszuspähen, ihre Wohnungen abzuhören und Rasterfahndungen einzuleiten.