Online-Durchsuchung:Schäubles Trojaner bislang ohne Einsatz

Sicherheitsbehörden preisen die Online-Durchsuchung als wichtiges Werkzeug im Anti-Terrorkampf. Nun zeigt sich, dass sie bisher noch kein einziges Mal benötigt wurde.

Unmittelbar vor einer Sitzung der Arbeitsgruppe Sicherheit und Justiz hat das Bundeskriminalamt (BKA) deutlich gemacht, dass seit Inkrafttreten des BKA-Gesetzes im Januar noch keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt wurde.

Wikipedia-Artikel zur Online-Durchsuchung: Der "Bundestrojaner" ist unter Bürgerrechtlern umstritten. (Foto: Foto: AP)

Die Behörde habe auch keinen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. "In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online- Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument", sagte ein BKA-Sprecher der taz.

Auch in Bayern gab es der Zeitung zufolge keine einzige derartige Maßnahme. Dort ist auch die Landespolizei berechtigt, Online-Durchsuchungen durchzuführen. Zudem ist der Anwendungsbereich auf die Verhinderung von Sexual-, Drogen- oder Verkehrsdelikten ausgeweitet.

Vertreter von Union und FDP wollen am Vormittag weiter um gemeinsame Positionen zu sicherheitspolitischen Themen ringen, darunter Online-Durchsuchungen. Die FDP fordert den Verzicht auf die heimliche Durchsuchung von Computerfestplatten.

Bislang haben die möglichen Regierungspartner hier noch keine gemeinsame Linie gefunden. FDP-Innenexperte Max Stadler gab sich im Vorfeld der Sitzung zuversichtlich, dass eine Einigung in Fragen der Sicherheitspolitik gelingen werde: "Die Chancen stehen 60 zu 40", sagte er.

Mit dem 2008 beschlossenen und im Januar 2009 in Kraft getretenen BKA-Gesetz bekam das BKA erstmals das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr verdächtige Personen zu überwachen, ihre Computer heimlich auszuspähen, ihre Wohnungen abzuhören und Rasterfahndungen einzuleiten.

© dpa/ap/sueddeutsche.de/jk - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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