Online-Abzocke:Falscher Anwalt verschickt Megaupload-Abmahnungen

Die Kontroverse um das geschlossene Internetportal Megaupload ruft nun auch Abmahn-Betrüger auf den Plan: Derzeit erhalten viele Internetnutzer per E-Mail gefälschte Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.

Nach dem Aus für die Datentausch-Plattform Megaupload.com versuchen Betrüger, mit gefälschten Abmahnungen Kapital aus der Angst ehemaliger Nutzer zu schlagen. Davor warnt die Verbraucherzentrale Thüringen.

In dem Schreiben geben demnach "Dr. Kroner & Kollegen" vor, namhafte Firmen der Musik- und Filmindustrie zu vertreten und fordern wegen illegaler Raubkopien im Jahr 2011 über Megaupload.com die Zahlung von 891,30 Euro auf ein Konto in der Slowakei. In einem Vergleichsangebot reduziert sich der Betrag dann auf 146,95 Euro.

Der Verbraucherzentrale zufolge ist die angebliche Kanzlei nur über zwei Mobilfunk-Anschlüsse erreichbar. Eine zusätzlich genannte Internetadresse sei mittlerweile abgeschaltet. Als Inhaber der Domain ist ein Mann aus Wien eingetragen

Ralf Reichertz, Rechtsexperte der Verbraucherzentale, empfiehlt allen Betroffenen, die E-Mail der angeblichen Rechtsanwälte aus München zu löschen und den geforderten Betrag keinesfalls zu überweisen. Die angeblich dokumentierten Vergehen und die genannte Kanzlei seien frei erfunden, die Kanzlei findet sich in keinem Verzeichnis der Rechtsanwaltskammern. Berichten zufolge sollen erste Betroffene Anzeige erstattet haben.

Auch echte Abmahnungen können unberechtigt sein

US-Behörden hatten Megaupload.com Ende Januar vom Netz genommen. Sie werfen den Betreibern vor, 175 Millionen US-Dollar mit dem Verbreiten von Raubkopien verdient zu haben.

Seriöse Abmahnungen kommen gewöhnlich mit der Post - was aber auch nicht bedeuten muss, dass sie berechtigt sind. Auf diesem Wege Angeschriebene sollten schnell handeln und sich juristischen Beistand suchen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eile ist deshalb geboten, weil für die Abgabe einer Unterlassungserklärung meist nur eine kurze Frist von drei bis fünf Tagen eingeräumt wird.

Keinesfalls sollte die Erklärung aber ohne juristische Prüfung abgegeben werden - selbst dann nicht, wenn der Angeschriebene tatsächlich gegen Urheberrechte verstoßen hat. Denn die geforderten Abmahnkosten sind den Angaben zufolge oft überzogen. Im Schnitt würden 700 Euro verlangt.

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