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Offenes Wlan:Gabriel will Störerhaftung lockern

Wer einen Netzanschluss hat, ist bisher dafür verantwortlich, was andere damit anstellen. Das Wirtschaftsministerium will zumindest Cafés und Hotels entgegenkommen.

  • Gesetzentwurf will Störerhaftung lockern
  • Cafés und Hotels sollen ihre Wlan-Zugänge für Gäste öffnen können
  • Privatpersonen bleiben von dieser Regelung ausgeschlossen

Neuer Entwurf im August

Die Störerhaftung könnte bald neu geregelt werden. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel werde im August einen Gesetzentwurf einreichen, der die Störerhaftung lockern soll, heißt es in einem Bericht der Rheinischen Post. Konkret soll es den Betreibern von öffentlichen Wlans erleichtert werden, ihre Netze für Gäste zu öffnen. Diesen Service wollen etwa Cafés und Hotels anbieten. Auf Anfrage von Süddeutsche.de hieß es aus dem Ministerium, dass man derzeit "an einem Referentenentwurf arbeite, der zeitnah in die Ressortabstimmung eingereicht" werden solle.

Das regelt die Störerhaftung

Wer einen Netzanschluss hat, ist bisher dafür verantwortlich, was andere damit tun. Loggt sich eine Person also in das Wlan ein und bietet illegale Dateien zum Download an, haftet der Inhaber des Anschlusses. Ausgenommen davon waren bisher gesicherte Wlan-Anschlüsse - oder aber volljährige Familienangehörige.

Die Störerhaftung aufzuheben, ist ein erklärtes Ziel im Koalitionsvertrag. Dort heißt es, dass man die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung von offenen Netzen und deren Anbieter schaffen werde: "Rechtssicherheit für Wlan-Betreiber ist dringend geboten."

Kritik am neuen Vorstoß

Nach Ansicht der Digitalen Gesellschaft, einer Lobbygruppe mit Fokus auf Bürgerrechte im Internet, greift das Vorhaben zu kurz. "Auch und vor allem private Personen sind von der Störerhaftung betroffen. Die Störerhaftung muss für alle aufgehoben werden", heißt es in einer Mitteilung.

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