NSA-Ausschuss:Schaar nimmt BND-Rechtsauffassung auseinander

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Der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei der Sitzung des NSA-Ausschuss. (Foto: dpa)
  • Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar war an diesem Freitag als Zeuge vor den NSA-Ausschuss des Bundestages geladen.
  • Schaar hat klar gemacht, dass die Operation Eikonal von BND und NSA höchst problematisch war.
  • Auch der Telekom machte er Vorwürfe. Sie müsse sich fragen lassen, ob sie die Daten ihrer Kunden ausreichend geschützt habe.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Den einen Gefallen macht Peter Schaar der Obfrau der Linken im NSA-Ausschuss dann doch nicht. Martina Renner will wissen, ob nicht schon das Abzapfen von Daten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) etwa an einer Telekom-Leitung rechtswidrig ist. Eine durchaus relevante Frage für den Ausschuss, der unter anderem herausfinden soll, ob es in der Vergangenheit massenhafte Ausspähung gab. Etwa i m Rahmen der von der Süddeutschen Zeitung aufgedeckten Operation Eikonal. Dafür wurden zwischen 2004 und 2008 Glasfaserleitungen an Frankfurter Datenknotenpunkten der Telekom "gedoppelt" wie es im Fachjargon heißt, also kopiert. Und direkt in einen Rechner des BND vor Ort geleitet.

Schaar, von 2003 bis 2013 ein jederzeit streitbarer Bundesbeauftragter für Datenschutz, antwortet differenziert. Das Anzapfen selbst könnte ein nur flüchtiger Eingriff in die Grundrechte sein. Und damit erlaubt. Das Gesamtpaket, vom Abgreifen der Daten bis zur konkreten Überwachung, halte er jedoch für schwierig. Eine gute Nachricht ist Schaars Auftritt vor dem Untersuchungsausschuss dann also doch nicht für den BND.

Wenn es nach dem deutschen Auslandsgeheimdienst geht, dann darf er alles und jeden abhören - solange keine Deutschen betroffen sind. Oder besser: Grundrechtsträger nach Artikel 10 des Grundgesetzes. Darin ist das Fernmeldegeheimnis geregelt. Der BND - und mit ihm die Bundesregierung findet - das gelte auch, wenn er im Inland Daten abgreift etwa aus Satellitenverbindungen, die nur vom Ausland ins Ausland laufen. Oder er wie im Fall der Operation Eikonal Daten einer Glasfaserleitung abfischt, die allein vom Ausland ins Ausland führen. Und wenn es nach dem BND geht, dann wird das auch schön so bleiben.

Schaar widerspricht dem vehement. Daten, die in Deutschland erfasst werden, seien "immer geschützt". Entweder durch das G10-Gesetz, in dem geregelt ist, was die Nachrichtendienste dürfen, wenn Grundrechtsträger betroffen sind. Und wenn das nicht zieht, dann eben das Bundesdatenschutzgesetz. Und das wäre dann in Schaars Zuständigkeit gefallen.

Am Beispiel Eikonal: Um die Daten in Frankfurt abzufischen hat der BND mit der Telekom lediglich einen Vertrag geschlossen. Nach Schaars Auffassung war schon das problematisch. Die Telekom sei zum einen sicher "nicht verpflichtet" gewesen, so einen Vertrag abzuschließen. Zum anderen scheint jede rechtliche Grundlage dafür gefehlt zu haben. Die Telekom müsse sich fragen lassen, ob sie die Daten ihrer Kunden ausreichend geschützt habe.

Schaar bezweifelt Weltraumtheorie

Entweder sei das Abzapfen der Daten G10-relevant. Dann hätte die G10-Kommission des Bundestages dafür eine Erlaubnis geben müssen. Zwei Telekom-Mitarbeiter, die am Donnerstag vor dem Ausschuss aussagten, hatten hingegen erklärt, eine solche G10-Genehmigung im Zusammenhang mit der Operation Eikonal habe es eben nicht gegeben.

Wenn G10 also nicht greife, hätte der Bundesdatenschutzbeauftrage informiert werden müssen. Zumindest über Dateien, die im Rahmen der Operation Eikonal im BND angelegt worden seien. Doch auch das habe nicht stattgefunden, erklärte Schaar.

Ob die Operation rechtswidrig war, lässt sich daraus noch nicht ableiten. Der BND hat nämlich ganz offensichtlich effizient verhindert, dass die Rechtmäßigkeit der Operation überhaupt geprüft werde konnte.

Schaar nimmt damit auch die so genannte Weltraumtheorie des BND auseinander. Der Geheimdienst findet nämlich, dass im Weltraum, etwa an Satelliten, erhobene Daten, überhaupt nicht von deutschen Gesetzen geschützt seien. Eine Haltung, der selbst die Datenschutzbeauftragte dem BND im Ausschuss schon widersprochen hat. Schaar stellt klar, sobald die Daten in Deutschland landen, fallen sie unter deutsches Recht. In dem Fall wurden die Daten vom BND-Horchposten Bad Aibling aus abgefischt.

Der BND nennt solche Telekommunikationsstrecken, die nur vom Ausland ins Ausland führen und mutmaßlich eher wenige Daten von Deutschen beinhalten, schlicht Routine-Verkehre. Für Schaar ein einigermaßen schwammiger Begriff, der den BND zudem nicht davon befreit, deutsche Gesetze einzuhalten. Er vergleicht das mit der Fahrzeugtechnik. "Nur weil man nicht von PKW spricht sondern von fahrbarer Technik" sei der Fahrer nicht von der Straßenverkehrsordnung befreit.

Oder anders gesagt, auch ein Autofahrer, der deutsche Autobahnen nur zur Fahrt von Holland nach Polen nutzt, muss sich in Deutschland an die deutschen Verkehrsregeln halten. Wenn sich der BND diesem Grundprinzip anschließen würde, wäre schon einiges gewonnen. Oder für den BND einiges verloren. Solange das nicht so ist, klaffe eine "Kontroll-Lücke", sagte Schaar. Er forderte die Abgeordneten auf, diese Lücke per Gesetz zu schließen.

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