Facebook will Standortdaten auswerten
Mit den neuen AGB will sich Facebook erlauben lassen, nicht nur den digitalen Aufenthaltsort der Nutzer im Internet auszuwerten, sondern auch, wo sie sich real befinden. Mit den Standortdaten kann Facebook die Nutzer beispielsweise darüber informieren, welche Freunde sich gerade in der Nähe befinden. Diese Funktion gibt es in anderen Ländern bereits seit längerer Zeit. Auch sind Werbeanzeigen für lokale Geschäfte oder Restaurants in der Umgebung denkbar.
Die Daten, die dafür nötig sind, werden von Facebook bereits jetzt erfasst, bisher sind diese nach Unternehmensangaben aber nicht für Werbezwecke ausgewertet worden. In den Einstellungen der Smartphone-Apps lässt sich die Funktion deaktivieren - wer aber auf Nummer sicher gehen will, sollte dem Programm keinen Zugriff auf das GPS-Modul und andere Standortdaten gewähren.
Nutzer sollen eigene Daten besser kontrollieren können
Facebook will es im Austausch für die ausführlichen Daten den Nutzern leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Sie können die Analyse von besuchten Seiten und Apps kontrollieren. Interaktive Anleitungen sollen zeigen, wo sich die gut versteckten Optionen in den Menüs verbergen. Für Mechthild Heil (CDU), die in der Unionsfraktion für den Verbraucherschutz zuständig ist, ein Grund zum Lob. Das Netzwerk habe sich bemüht, Nutzern einen verständlichen Überblick über die neuen Bestimmungen zu liefern. "Das ist vom Gedanken her sehr gut und auch begrüßenswert", sagte Heil. "Aber das heißt natürlich nicht, dass das, was dort getan wird, auch für uns in Deutschland rechtlich in Ordnung ist."
Andere Kritiker bemängeln, dass der Nutzer erst aktiv werden muss, um bessere Kontrolle über seine Daten zu erlangen. Neue Funktionen sind, wenn sie eingeführt werden, in der Regel erst einmal aktiviert. Nur ein kleiner Teil der Nutzer macht sich die Mühe, sich über Änderungen zu informieren und ihnen - so weit möglich - zu widersprechen. Eine Garantie dafür, dass Facebook die entsprechenden Daten hinter den Kulissen nicht trotzdem erhebt und abspeichert, ist außerdem auch das Ausschalten kritischer Funktionen nicht.
Darf Facebook die AGB einfach ändern?
Nach Ansicht vieler Juristen: Nein. Ein Vertrag, der über Allgemeine Geschäftsbedingungen definiert wird, ist nach deutschem Recht für beide Seiten bindend und kann nicht einseitig geändert werden. Eine Klausel für zukünftige Änderungen, wie sie Facebook in seinen AGB einschließt, ist nur dann wirksam, wenn darin konkrete Anlässe vorgesehen sind - beispielsweise veränderte wirtschaftliche oder rechtliche Bedingungen, auf die das Unternehmen reagieren muss. Die entsprechende Klausel bei Facebook hingegen ist nach Ansicht des IT-Rechtsanwalts Christian Solmecke zu allgemein formuliert und daher nicht wirksam. Dem Nutzer hilft das allerdings nur wenig: Selbst ein schriftlicher Widerspruch gegen die neuen Bedingungen dürfte beim US-Konzern ungehört verhallen.
Vor diesem Problem steht derzeit auch die Initiative "Europe vs. Facebook". Darin haben sich 25 000 Nutzer zu einer Sammelklage gegen die Datenschutzpraktiken des US-Unternehmens versammelt. Die Klage wurde vor einem österreichischen Gericht eingereicht. Nach Ansicht von Facebook sei aber ein irisches Gericht zuständig, wo das soziale Netzwerk seine europäische Zentrale unterhält. Dort sind die Datenschutzstandards niedriger als fast überall sonst in Europa - und eine solche Sammelklage wäre nach Ansicht von Facebook ohnehin nicht zulässig.
Der Datenschutzbeauftragte Caspar ist dagegen überzeugt, dass nationales Recht durchaus greife: Er verweist auf einen ähnlich gelagerten Fall bei Google. 2012 seien die Hamburger Datenschützer erfolgreich nach deutschem Recht gegen den US-Suchmaschinenbetreiber vorgegangen. Mit einer Klage von offizieller Seite, beispielsweise vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, ist derzeit wohl nicht zu rechnen: Obwohl man dort laut einem Bericht des Technologiemagazins c't die Änderungen ebenfalls für unwirksam hält, habe man "für eine Klage derzeit keine Kapazitäten."
Mit Material von dpa