Süddeutsche Zeitung

Nach Urteil:Bundesnetzagentur setzt Vorratsdatenspeicherung aus

  • Die Bundesnetzagentur will die Provider nicht mehr zur Vorratsdatenspeicherung zwingen. Das gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens.
  • Bis wann die endgültige Entscheidung vorliegt, ist aber noch nicht abzusehen.
  • Die Speicherpflicht von Nutzerdaten gilt in Deutschland seit Dezember 2015. Die Übergangsfrist wäre zum 1. Juli 2017 abgelaufen.

Von Friedhelm Greis

Nur drei Tage vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung kommt deren vorläufiges Aus. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) die anlasslose Speicherung von Standort- und Verbindungsdaten für unzulässig erklärt hatte, will die Bundesnetzagentur die Provider nicht mehr zu einer Speicherung zwingen. Die Bonner Regulierungsbehörde wolle bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens die Vorratsdatenspeicherung nicht durchsetzen, heißt es in einer Mitteilung vom Dienstag. "Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet", schreibt die Bundesnetzagentur.

Das OVG NRW in Münster hatte am Donnerstag entschieden, dass die deutsche Regelung zur verdachtsunabhängigen Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Allerdings galt die Entscheidung zunächst nur für den Münchner Provider Spacenet, der mit Unterstützung des IT-Branchenverbands Eco gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur geklagt hatte. Zudem betraf der Beschluss nur das Eilverfahren. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln ist noch nicht abgeschlossen.

Endgültige Entscheidung kann dauern

Wann ein "rechtskräftiges Urteil" im Hauptsacheverfahren vorliegt, ist derzeit nicht abzusehen. Möglicherweise wird sogar das Bundesverfassungsgericht das maßgebende Urteil schon gefällt haben, bevor der Instanzenweg über die Verwaltungsgerichte beendet ist. Karlsruhe hat Eilanträge bislang stets abgewiesen. Ein Termin für die Entscheidung des komplexen Verfahrens sei derzeit nicht absehbar, hieß es noch im April 2017 vonseiten des Gerichts.

Die große Koalition hatte im Oktober 2015 die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Anschließend hatte die Bundesnetzagentur einen umfangreichen Anforderungskatalog erstellt, den die Provider bis zum 1. Juli 2017 umsetzen mussten.

Provider müssen selbst entscheiden

Ob Telekommunikationsanbieter die Vorratsdaten nun speichern, liegt vorerst in deren eigenem Ermessen. Zwar dürften bis auf die Telekom die übrigen Provider die Infrastruktur bereits installiert haben, doch verursacht auch deren Betrieb Kosten, die bei der Telekom eine Million Euro im Jahr betragen. Auf Anfrage teilten Telefónica und Vodafone mit, im Laufe des Tages ein Statement zur Entscheidung der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen.

Der IT-Verband Eco bezeichnete die Entscheidung der Bundesnetzagentur als "absolut konsequent". Vorstandsmitglied Oliver Süme forderte eine "Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen". Die Unternehmen benötigten "endlich Rechtssicherheit, um nicht erneut ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit beachtliche Gelder zu verschwenden", sagte Süme. Nach Angaben der großen Mobilfunkprovider kostet die Infrastruktur für die Speicherung der Daten bis zu 15 Millionen Euro.

Dieser Text erschien zuerst auf Golem.de.

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