Nach Playstation-Hackerangriff:Erste Kreditkartendaten im Netz angeboten

Hacker sollen Daten von 2,2 Millionen Playstation-Nutzern im Netz angeboten haben. Sony dementiert energisch - was ist dran an den Behauptungen?

Nach dem Hackerangriff auf Sony kursieren in Untergrund-Foren im Internet Berichte, dass die Angreifer auch Kreditkartennummern stehlen konnten. Das berichtete die New York Times auf ihrem IT-Blog und berief sich auf mehrere Sicherheitsexperten, ohne dies selbst verifizieren zu können.

Kazuo Hirai

Playstation Portable: Keine verifizierten Missbrauch über Diebstahl von Kreditkartendaten.

(Foto: AP)

Demnach hatten IT-Analysten an Chats in Hacker-Foren teilgenommen und wollen dort erfahren haben, dass 2,2 Millionen der erbeuteten Datensätze auch Informationen über Kreditkarten erhalten. Sie enthielten nicht nur Kundennamen, Adressen, Nutzernamen und Passwörter, sondern auch bis zu 2,2 Millionen Kreditkartennummern.

Der Experte eines Sicherheitssoftware-Herstellers sagte der Zeitung, dass die Sony-Hacker die Kreditkartendaten für 100.000 Dollar aufwärts verkaufen wollten. Die Hacker hätten die Daten auch Sony angeboten. Das Unternehmen dementierte laut New York Times aber, von den Angreifern kontaktiert worden zu sein.

Sony hatte nach dem Angriff erklärt, dass es keine Hinweise auf einen Diebstahl der Kreditkartendaten gebe, aber die Nutzer "vorsorglich" gewarnt. Diese Daten seien zudem, anders als die Passwörter, verschlüsselt gespeichert worden.

Erste Klage anhängig

Allerdings berichten inzwischen vereinzelte Nutzer des Playstation-Netzwerks von Unregelmäßigkeiten bei ihrer Kreditkarten-Abrechnung. Einem Spiele-Entwickler seien 1500 Dollar für einen nie getätigten Einkauf abgebucht worden, in Playstation-Foren berichteten zwei Nutzer von Geldverlusten in Höhe von einigen hundert Dollar. Die Fälle sind allerdings nicht verifiziert und müssen nicht zwangsweise mit dem Diebstahl zusammenhängen.

Inzwischen hat in den USA ein erster Sony-Kunde Klage wegen des Datendiebstahls eingereicht. Das Unternehmen habe seine Sorgfaltspflicht verletzt und müsse deshalb Schadensersatz zahlen, heißt es. In den Nutzungsbedingungen schließt Sony eine solche Haftungspflicht aus, diese Klausel dürfte allerdings nichtig sein, wenn dem Unternehmen Fahrlässigkeit beim Umgang mit den Informationen nachgewiesen werden kann.

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