Wer eine Straftat plant, ruft seine Komplizen gewöhnlich nicht mit dem eigenen Smartphone an. Häufig benutzen Kriminelle Billighandys mit anonymen Sim-Karten, die sie sich leicht im Internet oder im Supermarkt kaufen können. Dort müssen sie einen Namen angeben, nicht alle Händler kontrollieren allerdings, ob dieser stimmt. Die Bundesregierung will Mobilfunkfirmen deshalb vorschreiben, den Personalausweis jedes Käufers einer Sim-Karte zu überprüfen. So steht es in einem Maßnahmenkatalog der Bundesregierung zur Terrorismusbekämpfung, auf den sich die Koalition geeinigt hat.
Mobilfunk:Was gegen ein Verbot anonymer Sim-Karten spricht
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Für den Anti-Terror-Kampf will die große Koalition neue Regeln für Telekom-Netzanbieter und Händler schaffen. Diese sollen verpflichtet werden, auch bei Nutzern von Prepaid-Handys stets einen Pass mit vollständigen Adressdaten zu verlangen.
(Foto: dpa)Die Bundesregierung will Mobilfunkfirmen vorschreiben, den Personalausweis jedes Sim-Karten-Käufers zu überprüfen. Was sinnvoll klingt, hat allerdings auch für gesetzestreue Menschen Konsequenzen.
Von Kristiana Ludwig, Berlin
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