Megaupload-Gründer Kim Schmitz:US-Staatsanwaltschaft beantragt Auslieferung

Neuer Ärger für Kim Schmitz: Die USA haben in Neuseeland Antrag auf Auslieferung des Megaupload-Gründers gestellt - Schmitz steht derzeit in Auckland unter Hausarrest. Auch drei seiner früheren Mitarbeiter wollen die US-Ankläger den Prozess machen.

Die US-Bundesstaatsanwaltschaft hat in Neuseeland Antrag auf Auslieferung von Megaupload-Gründer Kim Schmitz, der sich mittlerweile in Kim Dotcom umbenannt hat, und drei seiner Mitarbeiter eingereicht. Neuseeländischen Justizbeamten zufolge ging der Antrag am Freitag im Bezirksgericht North Shore City in Auckland ein.

Megaupload's Dotcom Stays Out Of Jail On Bail In New Zealand

Die USA wollen ihm den Prozess machen: Megaupload-Gründer Kim Schmitz.

(Foto: Bloomberg)

Die US-Justiz wirft den Megaupload-Anbietern Verstöße gegen Gesetze zum Schutz des Urheberrechts vor und fordert ihre Auslieferung wegen des Vorwurfs der organisierten Kriminalität. In den USA droht Schmitz eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren.

Die Online-Plattform Megaupload soll illegale Downloads ermöglicht und den Rechteinhabern - etwa von Filmen und Musikstücken - damit einen Schaden von mindestens 500 Millionen Dollar verursacht haben. Neben Schmitz beantragten die US-Behörden auch die Auslieferung der beiden Deutschen Finn Batato und Mathias Ortmann und des Niederländers Bram van der Kolk, die ranghohe Posten bei Megaupload innehatten, bevor die Behörden die Online-Plattform im Januar schlossen.

Schmitz und seine Kollegen stehen in Auckland unter Hausarrest. Eine Anhörung über die Auslieferung an die Vereinigten Staaten wurde für den August anberaumt. Der 38-jährige Schmitz wurde Ende Februar aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hat die deutsche und finnische Staatsbürgerschaft und besitzt seit 2010 eine Aufenthaltserlaubnis für Neuseeland.

Schmitz lebte auch in Hongkong, wo Megaupload registriert ist. Im ersten Interview seit seiner Festnahme im Januar in Neuseeland bezeichnete er die Vorwürfe gegen ihn als politisch motiviert. Einem Reporter der Zeitung Herald on Sunday sagte Schmitz, die Behörden hätten sich in ihrer 90-seitigen Anklageschrift E-Mails und andere Beweise in einer Art und Weise herausgepickt, die "irreführend und bösartig" sei.

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