Soziale Medien:Razzien wegen Hass-Postings gegen Lübcke

Abgesperrtes Haus des ermordeteten CDU-Politikers Walter Lübcke

Mit Flatterband wurde der Bereich vor dem Haus des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke nach dem Mord abgesperrt. (Archivbild)

(Foto: Swen Pförtner/dpa)

40 Beschuldigte wurden laut Staatsanwaltschaft bundesweit vernommen. Es gehe um Aufrufe zur Gewalt und das Verunglimpfen des Verstorbenen.

In zwölf Bundesländern sind Ermittler gegen Verdächtige vorgegangen, die den ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Internet verunglimpft und Gewalt gegen ihn gebilligt haben sollen. Dabei seien Wohnungen durchsucht und 40 männliche und weibliche Verdächtige vernommen worden, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Bei dieser ist die Zentralstelle Internetkriminalität (ZIT) angesiedelt, die sich in Deutschland federführend um Cyberkriminalität kümmert.

Der Rechtsextremist Stefan E. soll den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke am 2. Juni 2019 auf dessen Terrasse erschossen haben. Der Mordprozess beginnt am 16. Juni. Das Motiv des mutmaßlichen Täters soll der öffentliche Einsatz Lübckes für die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland gewesen sein.

Den wegen der Online-Beiträge Beschuldigten wird vorgeworfen, öffentlich zu Straftaten aufgefordert, Straftaten gebilligt oder das Andenken Verstorbener verunglimpft zu haben. Den Verdächtigen können deshalb auch Freiheitsstrafen drohen. Darauf stehen Geldstrafen oder Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren. Die mutmaßlich strafbaren Beiträge seien "in verschiedenen sozialen Netzwerken" veröffentlicht worden", erklärte die Staatsanwaltschaft. Laptops und Handys seien sichergestellt worden und würden nun ausgewertet, sagte eine Sprecherin der ZIT. Die meisten Beschuldigten kommen aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Die ZIT hatte gezielt Kommentare im Netz zum Fall Lübcke ausgewertet. Manche der Verdachtsfälle, denen die Ermittler nun nachgingen, seien Kommentare, die vor Lübckes Tod zu Gewalt gegen ihn aufgerufen hatten, sagte eine Sprecherin der ZIT. Andere möglicherweise strafbare Äußerungen wurden erst nach dem Mord veröffentlicht.

"Das deutliche Signal der Maßnahmen lautet: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!", sagte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) in Hannover. "Menschenverachtende Äußerungen, fremdenfeindliche und antisemitische Hetze im Netz oder fremdenfeindliche Parolen sind strafbar - egal, ob in der analogen oder in der digitalen Welt." Reichweitenstarke soziale Netzwerke und Plattformen für Online-Spiele sollten verpflichtet werden, bei der Anmeldung die wahre Identität von Nutzern abzufragen. Bei Straftaten sollten Sicherheitsbehörden darauf zugreifen können. Darüber sollten auch die Innenminister der Länder bei ihrer nächsten Konferenz beraten.

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