Leistungsschutzrecht im Bundesrat:Sozialdemokraten beim Fallrückzieher

Der Bundesrat hat das Leistungsschutzrecht durchgewunken. Doch warum haben die Sozialdemokraten das umstrittene Gesetz nicht härter blockiert? Will die SPD im Wahlkampf auf eine Auseinandersetzung mit den Verlagen verzichten?

Von Johannes Boie und Susanne Höll

Es ist vertrackt. Wenn man sich so umhört, in Landes- und Bundespolitik, dann sind sich erstaunlich viele Politiker einig, dass das Leistungsschutzrecht ein schlechtes Gesetz ist, das nicht in Kraft treten sollte. Viele sagen das auch öffentlich, in der Union zum Beispiel Dorothee Bär, die Grünen und die SPD lehnen das Gesetz ohnehin geschlossen ab. Eigentlich.

Doch nachdem das Leistungsschutzrecht mit den Stimmen von Union und FDP am 1. März durch den Bundestag kam wurde es am Freitag auch im Bundesrat verabschiedet. Damit hat die SPD ihre letzte Möglichkeit, es wenigstens zu verzögern, verstreichen lassen. Das hinderte den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück allerdings nicht daran, gleichzeitig mit Äußerungen gegen das Leistungsschutzrecht Wahlkampf zu machen.

Wie konnte es dazu kommen? Das Leistungsschutzrecht begann seine Karriere als Traum der Zeitungsverleger. An vorderster Front kämpft der Axel-Springer-Verlag. Aber auch der Süddeutsche Verlag, in dem die SZ erscheint, ist für das Gesetz. Mit seiner Hilfe möchten die Verleger dafür sorgen, dass Konzerne wie Google für die Verwendung kleiner Ausschnitte aus Nachrichten der Zeitungen im Internet Geld bezahlen müssen. Dieses Vorhaben wird von Juristen stark kritisiert, auch deshalb, weil die Verlage von Google viele Leser geschickt bekommen, die durch eben jene Ausschnitte neugierig geworden sind. Dadurch wiederum steigen die Werbeeinnahmen der Verlage.

Gesetz gilt als handwerklich schlecht gemacht

Außerdem wurde das Gesetz kurz vor seiner Verabschiedung im Bundestag überarbeitet, so dass nun unklar ist, wie lange ein Textausschnitt eigentlich sein darf, ohne dass Google bezahlen muss. Das Gesetz gilt deshalb zusätzlich als handwerklich schlecht gemacht.

Die von SPD und Grünen geführten Länder hätten am Freitag im Bundesrat die Möglichkeit gehabt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das haben sie nicht getan. Weil das Leistungsschutzrecht ein so genanntes nicht zustimmungspflichtiges Gesetz ist, wäre damit zwar lediglich Zeit gewonnen worden. Die allerdings hätte reichen können, um das Gesetz insgesamt zu verhindern. Schließlich mahlen die Berliner Mühlen langsam, und in ein paar Monaten ist dann auch schon Bundestagswahl.

Malte Spitz, Netzpolitiker der Grünen, vermutet, dass die meisten SPD-Länder "aus Angst vor den Verlegern" oder aus Gründen der Wahlkampfstrategie die Konfrontation im Bundesrat vermieden haben. Den Versuch Schleswig-Holsteins (SPD), das Leistungsschutzrecht in den Vermittlungsausschuss zu schieben, unterstützten im Bundesrat Bremen (SPD), Baden-Württemberg (Grüne) und Rheinland-Pfalz (SPD). Die zuständige Ministerin aus Mainz, Margit Conrad, sagte, es habe leider keine Mehrheit gegeben, "obwohl das Gesetz lausig ist." So blieb es beim Versuch.

Keine Auseinandersetzung mit Verlagen im Wahljahr

Kein Wunder: Der Schwenk der allermeisten Sozialdemokraten kam nach Angaben aus SPD-Kreisen beim Treffen der Ministerpräsidenten mit der Parteiführung und Steinbrück am Donnerstagabend in Berlin zustande. Die Regierungschefs Hannelore Kraft aus Düsseldorf und Bürgermeister Olaf Scholz aus Hamburg hätten sich mit Blick auf die zahlreichen in ihren Ländern ansässigen Medienunternehmen dafür eingesetzt, insbesondere im Bundestagswahljahr auf eine in der Sache aussichtslose Auseinandersetzung mit Union und FDP einerseits und Verlagen andererseits zu verzichten.

Aus Regierungskreisen in Hannover hieß es außerdem, man habe eine Verhandlung im Vermittlungsausschuss abgelehnt, weil man keine besseren Formulierungen als die aktuellen für den Gesetzestext parat habe. In Berliner SPD-Führungskreisen hieß es, der Verzicht auf den Vermittlungsausschuss sei eine "taktische, keine inhaltliche Frage" gewesen. In der SPD-Bundestagsfraktion und bei den grünen Bundestagsabgeordneten gab es Verärgerung über diesen Schritt.

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