Sind Blogger und Privatleute auch betroffen?
In ersten Entwürfen aus dem Justizministerium war davon die Rede, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen müssen. Dies ist in dem neuen Entwurf nicht mehr vorgesehen. Blogger sollen wie Verbände, Vereine, Anwaltskanzleien und sonstige ehrenamtliche, private oder gewerbliche Nutzer auch künftig nichts zahlen, wenn sie auf ihren Homepages und in Blogs journalistische Texte benutzen, sie länglich zitieren oder auf sie verweisen.
Nach dem jetzt im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf sollen Lizenzgebühren nur "die Anbieter von Suchmaschinen" bezahlen sowie die Anbieter von ähnlichen Diensten im Netz, "die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten". Das Letzteres träfe etwa News-Aggregatoren, die Inhalte verschiedener Nachrichtenseiten in einem Webangebot sammeln.
Was sagen die Kritiker des neuen Gesetzes?
Der Hauptbetroffene des neuen Gesetzes, Google, warnt vor schwerwiegenden Folgen. "Dieser systemfremde und weltweit beispiellose Eingriff in die Architektur des Internets würde dem Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland schweren Schaden zufügen." Google leite pro Minute 100.000 Klicks auf Verlagsseiten weiter, die diese für sich nutzen können, sagt Google-Sprecher Kay Oberbeck. Außerdem habe das Unternehmen im Jahr 2011 mehr als sieben Milliarden US-Dollar an diese Partner ausgeschüttet.
Auch der Internet-Brachenverband Bitkom sieht für das geplante Gesetz keine Notwendigkeit. Ähnlich wie Google befürchte man einen schweren Schaden für die Innovationsfähigkeit der deutschen Internetwirtschaft, erklärte deren Präsident Dieter Kempf. Viele Medienhäuser hätten sich zwar auf den digitalen Wandel eingestellt und erwirtschafteten heute substanzielle Gewinne im Internet - nur eben nicht im Geschäft mit Texten. "Die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts wird das nicht ändern, sondern zu Rechtsstreitigkeiten und Unsicherheiten führen."
Kritische Stimmen zum neuen Gesetz versammeln sich auf der Website der Initiative gegen ein Leistungschutzrecht (Igel), zu der sich fast 50 Verbände, Blogs und Projekte zusammengeschlossen haben. So schreibt dort Christian Personn, Chefredakteur des Mediendienstes "text intern", dass Verlagsinhalte bereits über das Urheberrecht ausreichend geschützt seien. Ansprüche an Suchmaschinen oder Aggregatoren könnten die Verlage auch ohne Leistungsschutzrecht aushandeln, ein umfassenderes Gesetz sei eine Gefahr für den demokratischen Diskurs im Netz.
Auch die Opposition im Bundestag äußerte sich kritisch. Die SPD forderte die Regierung auf, das "unsinnige Vorhaben" zurückzuziehen. Die Pläne führten zu einer Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien des Internets, erklärten die netzpolitischen Sprecher Björn Böhning und Lars Klingbeil. Problematisch sei vor allem, dass bereits kleine Teile von journalistischen Texten explizit geschützt werden sollen. Für Grünen-Vorstandsmitglied Malte Spitz iist die Kabinettsentscheidung "ein Zeugnis politischer Ignoranz". Der Beschluss sei rückwärtsgewandt und bediene "einseitig die Interessen weniger Unternehmen".
Was sagen die Befürworter?
Die Verbände der Zeitungs- und der Zeitschriftenverleger - BDZV und VDZ - begrüßen den Gesetzentwurf. Er sei notwendig, um die gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten besser schützen zu können. Im digitalen Zeitalter sei ein solches Recht unverzichtbar.
Auch der Bundesverband der Freiberufler sieht die überarbeiteten Pläne zur Bezahlung von Verlagsinhalten im Internet auf dem richtigen Weg. "Nach unserer Lesart ist der vorgelegte Gesetzentwurf deutlich in die richtige Richtung nachgebessert worden", sagte der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, Rolf Koschorrek, der auch für die CDU im Bundestag sitzt. Allerdings dürfe die Lizensierungspflicht nicht "zu einem Kostenrisiko für Selbstständige und Unternehmer" werden.
Genau dem habe die Regierung mit ihrem Gesetzentwurf vorgebeugt, sagt Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Im Interview mit Süddeutsche.de (in Kürze online) verteidigt sie ihre Pläne: "Die Regelung des Kabinetts beinhaltet keine überschießenden Forderungen. Ausgespart sind Blogger, Unternehmen soweit sie nicht Verlage sind, Rechtsanwaltskanzleien, Verbände, private und ehrenamtliche Nutzer."
Mit Material von dpa und dapd