Süddeutsche Zeitung

Hetze gegen Renate Künast:AfD-Büroleiter nach irreführendem Tweet verurteilt

  • Renate Künast hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen Hetz-Posts und Desinformation errungen.
  • Das Landgericht in Frankfurt am Main verurteilte den Büroleiter eines hochrangigen AfD-Bundestagsabgeordneten zur Zahlung von 3000 Euro.
  • Die Richter urteilten, dass seine Aussage "bewusst unvollständig" sei, der AfD-Mitarbeiter prüft, ob er Berufung einlegt.

Von Max Hoppenstedt, Berlin

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen Hetz-Posts und irreführende Informationen in sozialen Netzwerken errungen. Vor dem Landgericht in Frankfurt am Main ging es um einen mehr als zweitausendmal geteilten Tweet, den der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm geschrieben hatte. Holm ist auch stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion. Der Büroleiter muss Künast 3000 Euro zahlen.

In seinem Tweet hatte er geschrieben: "Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: 'Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.'" Vor Gericht hatte er sich damit verteidigt, dass er in seinem Post auch einen Artikel der Tageszeitung Die Welt verlinkt hatte. Dieser hätte für den Durchschnittsleser weiteren Kontext zu dieser Aussage mitgeliefert. Tatsächlich steht in dem Welt-Artikel, dass Künast Kindesmissbrauch weder verharmlost noch gutheißt. Wegen der Zeichenbegrenzung von Twitter hätte er die entsprechende Stellungnahme von Frau Künast allerdings nicht im Tweet mit einbeziehen können.

Die Frankfurter Richter folgten dieser Argumentation nicht. Zwar werde die Aussage von Renate Künast grundsätzlich korrekt zitiert, trotzdem sei der Sachverhalt insgesamt "bewusst unvollständig" dargestellt. Die Äußerung im Tweet sei daher unzulässig und rechtlich wie eine "unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln", heißt es in der Urteilsbegründung, die der SZ vorliegt.

In ihrer Urteilsbegründung beriefen sich die Richter auch auf ein BGH-Urteil von 2006 und ein Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts. In beiden Fällen wurden ebenfalls Aussagen als rechtswidrig verurteilt, weil wichtige Informationen verschwiegen worden seien und sich für den Leser eine verzerrte Beurteilung des Gesamtzusammenhangs ergeben habe.

Vorwurf des bewussten Weglassens

Im vergangenen September sorgte eine Entscheidung des Berliner Landgerichts gegen Renate Künast in einem ähnlichen Fall für Schlagzeilen. Laut der damaligen Entscheidung der Berliner Richter müsste Künast Beschimpfungen wie "Schlampe", "Stück Scheiße" oder noch übler hinnehmen. Deutschlandweit hatten Beobachter kritisiert, dass die Entscheidung Ausmaß und Wirkung von Hetz-Posts in sozialen Medien verharmlosen würde. Das Gericht hat das Urteil inzwischen weitgehend revidiert. "Wenn man ständig Ziel von Desinformationskampagnen wird, dann fragt man sich irgendwann, ob man das jetzt jahrzehntelang im Netz stehen lässt oder versucht, rechtlich dagegen vorzugehen", sagt Renate Künast. Bereits seit Längerem geht Künast juristisch gegen Hetz-Poster vor, finanziell unterstützt wird sie dabei auch von der gemeinnützigen Organisation Hate Aid.

Der Tweet über den nun vor Gericht verhandelt wurde, wurde im Mai 2015 gepostet. Damals arbeitete der Büroleiter noch als Journalist für die rechte Wochenzeitung Junge Freiheit. "Den Vorwurf des bewussten Weglassens weise ich angesichts meiner ganz bewussten Verlinkung auf den Gesamtkontext ausdrücklich zurück", sagt der AfD-Mitarbeiter. Er habe den Artikel der Welt verlinkt, weil er davon ausginge, dass Leser diesen Link auch lesen. Studien zeigen, dass gerade in sozialen Netzwerken immer nur ein Teil der Nutzer tatsächlich den gesamten verlinkten Artikel liest.

Aktuell prüfe er mit seinen Anwälten, ob er gegen das Urteil Berufung einlegt, erklärt der Büroleiter. Das Urteil des Frankfurter Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Aus Sicht des Büroleiters hätten die Richter aber einen Großteil von Künasts Forderungen abgelehnt. In seinem Tweet hatte er Frau Künast als "abartige Person" bezeichnet. Die Aussage wurde von den Richtern als von der Meinungsfreiheit gedeckt angesehen.

"Herr Holm äußert sich grundsätzlich nicht zu Privatangelegenheiten seiner Mitarbeiter", heißt es aus dem Büro des Bundestagsabgeordneten zu dem Fall. 2015 habe Herr Holm seinen jetzigen Büroleiter noch nicht gekannt.

Severin Riemenschneider vertritt regelmäßig Betroffene, die in sozialen Netzwerken durch Hetzkampagnen beleidigt oder verleumdet werden. Im aktuellen Fall ist er der Rechtsanwalt Künasts. Für ihn ist es ein gutes Signal, dass das Gericht nicht alleine den Text des Tweets betrachtet hat, sondern auch den Kontext. So sei eine Mechanik erkannt worden, die bei Desinformation im Netz immer wieder vorkomme. "Wir sehen bei Hetz-Posts häufig die Strategie, dass Teilinformationen unterschlagen werden", sagt er. Nicht immer gehe es darum, dass reine Unwahrheiten verbreitet werden.

In den vergangenen Jahren hatten die deutschen Justizbehörden weitgehend den großen Social-Media-Konzernen Facebook, Google und Twitter die Entscheidung überlassen, welche Beiträge erlaubt sind und welche nicht. Doch inzwischen bilden sich vermehrt spezielle Ermittlungseinheiten und Staatsanwaltschaften, die klären sollen, wo die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und strafbaren Posts verläuft.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4793164
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/mri/jab
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.