Kontroverses Gesetzesvorhaben:CDU-Rechtspolitiker stellt Leistungsschutzrecht infrage

In der schwarz-gelben Regierungskoalition wächst der Unmut über das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Der Vorsitzende des zuständigen Rechtsausschusses im Bundestag äußerte jetzt verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.

In der Öffentlichkeit wird das Leistungsschutzrecht seit Monaten kontrovers diskutiert, nun wächst auch unter den Politkern der schwarz-gelben Regierungsparteien der Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), hat während einer Pressekonferenz am Freitag verfassungsrechtliche Bedenken gegen das geplante Leistungsschutzrecht geäußert.

"Ich bin der Meinung, dass es da rechtliche Probleme gibt, die dafür sprechen, dass man dieses Gesetz nicht im Schweinsgalopp durch den Deutschen Bundestag jagt", sagte Kauder am Freitag in Berlin. Die Bedenken sollen nun im Rechtsausschuss geprüft werden, wo dann auch Verfassungsrechtler die Möglichkeit bekommen sollen, sich zu äußern.

Kauder äußerte Zweifel, dass es bei dem Gesetz um den Schutz des Urheberrechts gehe: "Es geht schlicht und ergreifend um das Geld. Es ist aber nicht Aufgabe eines Parlaments, sich darum zu kümmern, ob der eine mehr oder der andere weniger vom Kuchen bekommt", sagte Kauder. Dem vorliegenden Gesetzesentwurf wolle er nicht zustimmen, erklärte der CDU-Abgeordnete.

Google-Gutachten sieht Pläne als verfassungswidrig

Das geplante Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetanbieter, die automatisch Nachrichten von Verlagsseiten sammeln und darstellen, dafür von den Verlagen eine Lizenz erwerben müssen. Es zielt auf Suchmaschinenanbieter wie etwa das amerikanische Unternehmen Google und auf die Ersteller von Nachrichtensammlungen.

Kritiker befürchten unter anderem, dass durch das Gesetz eine Rechtsunsicherheit geschaffen werde, die Innovation im Internet behindere. Ein vom Branchenverband eco gemeinsam mit dem Internetunternehmen Google in Auftrag gegebenes Gutachten bezeichnet die Pläne sogar als verfassungswidrig.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Manuel Höferlin schlug nach Kauders Pressekonferenz eine Änderung des Gesetzentwurfs vor, um kurze Textanrisse auszunehmen. "Ich schlage vor, dass Snippets, so wie sie üblicherweise verwendet werden, frei vom Leistungsschutzrecht bleiben", sagte er. Das Gesetz solle nur für Anbieter gelten, die ganze Zeitungskopien im Netz erstellen und so den Besuch der eigentlichen Zeitungswebseiten überflüssig machen.

Rösler plädiert für freiwillige Lösung

Bereits am Mittwochabend hatte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler angezweifelt dass es das Gesetz durch den Bundestag schaffen wird. Er habe das Gesetz für richtig gehalten. "Offenbar ist der Weg, den ich vorgeschlagen habe, nicht der Weg, den die Mehrheit des Parlaments momentan akzeptiert. Schade, wie ich finde", sagte Rösler. Auch unter FDP-Abgeordneten gebe es Bedenken gegen das Gesetz.

Sollten die Verlage wie in Frankreich mit Google aber zu einer freiwilligen Lösung kommen, dann wäre das "der Hammer", sagte Rösler. Im Falle einer solchen Einigung "würden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages - auch meiner Fraktion - das Gesetz voraussichtlich nicht passieren lassen", sagte er.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: