Kolumne Lex digitalis:E-Privacy - Vom Yeti zum Käse

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Der Datenschutz von Telekommunikations-Apps wird neu geregelt. (Foto: Manan Vatsyayana/AFP)

Nach vier Jahren Verhandlungen haben sich die Mitgliedstaaten auf die Grundzüge für ein digitales Briefgeheimnis geeinigt. Warum sprechen Verbraucherschützer dann von einem Skandal?

Von Karoline Meta Beisel

In der ersten Folge dieser Kolumne aus Brüssel ging es um einen Yeti. Genauer: Um ein geplantes Datenschutz-Gesetz, das gewisse Ähnlichkeiten mit einem etwas gruseligen Fabelwesen hat. Keiner weiß, ob er es je zu sehen bekommt, aber vorsichtshalber versuchten vor allem Wirtschaftsverbände, das Monster durch lauten Lärm zu vertreiben.

Nun, zwei Jahre später, hat der Yeti Gestalt angenommen - pünktlich für die letzte Ausgabe dieser Kolumne. Ganz gesehen hat ihn natürlich immer noch keiner, aber es wurde gewissermaßen ein Büschel Haare gefunden: Vier Jahre nach dem ersten Gesetzesvorschlag durch die EU-Kommission haben sich die Mitgliedstaaten auf ihre Position zur sogenannten E-Privacy-Reform geeinigt. Diese soll das Briefgeheimnis in die digitale Welt übersetzen und damit die Regeln aus der Datenschutzgrundverordnung für den besonders sensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation konkretisieren - vom Facebook-Messenger über Skype bis zur Whatsapp-Nachricht. Im Gesetzgebungsverfahren ist das ein wichtiger Schritt: Nun können die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen, das schon seit Jahren darauf wartete, dass die Mitgliedstaaten zu Potte kommen.

Dementsprechend schwanken die Reaktionen zwischen "toll, dass Ihr das geschafft habt" und "wurde aber auch mal Zeit". Inhaltlich jedoch wird der Beschluss breit kritisiert. Die EU-Länder hätten so viele Löcher in den ursprünglichen Vorschlag für das Gesetz gebohrt, dass er nun aussehe " wie ein französischer Gruyère", sagt Expertin Estelle Massé von der Bürgerrechts-Organisation Access Now. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, spricht von einem "schweren Schlag", Verbraucherzentralen-Vorstand Klaus Müller sogar von einem "Skandal".

Was Daten- und Verbraucherschützer so aufregt: Aus ihrer Sicht bringt die Position der EU-Länder nicht mehr Datenschutz, sondern neue Gefahren für die Bürger. Ihnen zufolge wollen die Hauptstädte das Tracking, mit dem die Bewegungen der Nutzer im Netz beobachtet werden, juristisch eher noch erleichtern. Und das, obwohl gleichzeitig eine Debatte über die Frage entbrannt ist, ob man personalisierte Werbung im Netz nicht gleich ganz verbieten sollte. Zuletzt haben das etwa der europäische Datenschutzbeauftragte oder die Sozialdemokraten im EU-Parlament gefordert.

Der Vorschlag der Mitgliedstaaten sieht nun zwar vor, dass elektronische Kommunikation per Whatsapp oder Facebook Messenger im Grundsatz umfassend geschützt werden soll - enthält dann aber viele Ausnahmen von dieser Regel, und zwar sowohl für die Metadaten der Kommunikation (also Standort, Dauer der Verbindung etc.) als auch für die ausgetauschten Inhalte. Im Gesetz führt das zu bizarren Auswüchsen. So hat der Erwägungsgrund 20 des Kommissionsvorschlags zum Beispiel die Weiterungen "20a", "20aa", "20aaa" und "20aaaa" bekommen (ohne dass darauf allerdings 20b, 20bb et cetera folgen würden).

Wichtiger als Formulierungsfragen sind die potenziellen Auswirkungen auf die Internetnutzer. Wenn es nach dem Willen der Mitgliedstaaten geht, sollen Telekommunikationsanbieter Daten zum Beispiel künftig nicht mehr nur zu den Zwecken verarbeiten dürfen, für die sie die Daten ursprünglich erhoben haben, sondern auch zu anderen Zwecken, denen die Nutzer nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

Auch die extrem umstrittene Vorratsdatenspeicherung soll dem Entwurf zufolge eine neue Chance bekommen - dabei haben Gerichte frühere Regeln dazu mehrmals kassiert. Die EU-Kommission hat angesichts der engen richterlichen Vorgaben bisher noch gar keinen neuen Vorschlag zu dem Thema gemacht (der dann ja auch erst wieder in einem mutmaßlich langwierigen Gesetzgebungsverfahren behandelt werden müsste).

Die Verhandlungen dürften hart und langwierig werden

Und schließlich wird in dem Entwurf ein Wunsch vieler Medienhäuser erhört, den Zugang zu ihren Angeboten davon abhängig machen zu dürfen, dass der Nutzer sich mit der Verwertung seiner Daten einverstanden zeigt. In der Praxis bedeutet das, dass Nutzer sich entscheiden müssen, ob sie sich auf ein Bezahlangebot einlassen - oder mit ihren Daten zahlen. Datenschützer kritisieren solche Cookie-Walls: Der Nutzer habe in diesen Fällen überhaupt keine echte Wahl, ob er sich auf das Tracking einlassen will, obwohl die Datenschutzgrundverordnung eine Einwilligung aus freien Stücken vorschreibt.

Während die einen den Entwurf ablehnen, pocht die Wirtschaft darauf. Die europäischen Verlegerverbände EMMA und ENPA etwa haben in den vergangenen vier Jahren heftig dafür geworben, dass sie auch künftig mit personalisierter Werbung einen Teil der wegbrechenden Anzeigenerlöse aus der Print-Ära wettmachen können. Nun warnen sie davor, das zwischen den Mitgliedstaaten Vereinbarte in den Verhandlungen mit dem EU-Parlament abzuschwächen. Aus ihrer Sicht würde das vor allem den großen Konzernen zum Vorteil gereichen, die sich die weitreichende Datenverarbeitung von ihren Nutzern per allgemeinen Nutzungsbedingungen erlauben lassen. Die Verhandler müssten sicherstellen, "dass Verleger von der Zustimmung der Nutzer auch profitieren" können, sagt Ilias Konteas, der Chef von EMMA und ENPA.

Das Anliegen der Verleger ist nachvollziehbar - die Kritik der Datenschützer ist es aber auch. Im Parlament wird dieser Kritik üblicherweise mehr Gewicht beigemessen. Die nun beginnenden Verhandlungen dürften darum hart werden - und wohl auch langwierig.

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