Digitales Vermummungsverbot in Österreich:Auch ohne Maske hasst sich's leiwand

Digitales Vermummungsverbot in Österreich: Wer hinter der Maske der Anonymität steckt, pöbelt ungenierter als ohne - so die Theorie.

Wer hinter der Maske der Anonymität steckt, pöbelt ungenierter als ohne - so die Theorie.

(Foto: Pixabay)
  • Die österreichische Regierung plant eine Einschränkung der Anonymität im Netz.
  • Plattformen sollen künftig die Identität der Nutzer kennen - und zur Herausgabe an Strafverfolgungsbehörden gezwungen werden können.
  • Es gibt kaum Hinweise, dass ein solcher Schritt effektiv wäre, um Nutzer zu zivileren Umgangsformen zu erziehen.
  • Kritiker fordern stattdessen eine konsequentere Strafverfolgung von Belästigungen und Hetze im Netz.

Von Max Muth

Es klingt so einfach: Wenn sich nur alle Internetnutzer auf großen Plattformen mit ihrem echten Namen registrieren würden, dann würde das Netz schlagartig ziviler, es würde jener angenehme Ort, als der es eigentlich vor 20 Jahren mal gedacht war. Wer beleidigt, verleumdet und erniedrigt schon andere unter seinem echten Namen?

Mit diesem Argument haben Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) jetzt angekündigt, Ernst machen zu wollen mit einem digitalen Vermummungsverbot. Vor der Ankündigung am Dienstag war in österreichischen Medien sogar über eine mögliche Klarnamenpflicht spekuliert worden. Von diesem Vorschlag war bei der Pressekonferenz nach einem von der Regierung veranstalteten "Gipfel zu Verantwortung im Netz und Gewaltprävention" am Dienstag dann keine Rede mehr.

Pseudonym statt anonym

Bürger sollen auch weiter unter Pseudonymen posten dürfen, Plattformen sollen aber die Identität der Nutzer kennen - und zur schnellen Herausgabe der Namen an Strafverfolgungsbehörden gezwungen werden können. "Sie müssen auf der Straße auch nicht mit einem Namensschild herumlaufen. Aber wenn ein Polizist Sie anhält, müssen Sie sich ausweisen. So soll das im Netz auch sein", sagte Kurz.

Wie das genau funktionieren soll, ließen Kurz und Strache am Dienstag offen. Schon heute können Strafverfolgungsbehörden zum Beispiel über die gespeicherten IP-Adressen an die Identität von Facebook-Nutzern kommen. Allerdings ist das oft ein zäher Prozess.

FPÖ-Vizekanzler Strache erklärte, er wolle mit den Plänen für ein zivileres Internet auch seine Frau schützen. "Es ist ungeheuer, dass meine Ehefrau, die schwanger ist, mit unfassbaren Postings konfrontiert wird", sagte Strache. Es brauche deshalb Möglichkeiten, Hetzer im Netz zügig zur Rechenschaft zu ziehen.

Mahnendes Beispiel: Südkorea

Fraglich ist aber, ob Opfer verbaler Attacken mit dem angedachten digitalen Vermummungsverbot tatsächlich geholfen ist. Vieles spricht dafür, dass die Gleichung "Vermummungsverbot = sicheres Internet" nicht ganz aufgeht. Die österreichische Autorin Ingrid Brodnig beschreibt Südkorea als mahnendes Beispiel in ihrem Buch "Der unsichtbare Mensch". Das asiatische Land beschloss 2007, dass Bürger auf Internetseiten großer Medien zwar pseudonym kommentieren dürfen, dafür aber eine identifizierende Einwohnernummer angeben mussten.

Den Effekt dieser Maßnahme hat der südkoreanische Forscher Daegon Cho untersucht. Seiner Forschung zufolge ging die Anzahl der Beleidigungen zwar anfangs leicht zurück, schon nach kurzer Zeit war das Ausgangsniveau aber wieder erreicht - nur die Beleidigungen wurden etwas kreativer. Zusätzlich mussten sich die Südkoreaner bald mit einem neuen Problem herumschlagen: Hacker, die in die Systeme großer Medien eindrangen um persönliche Nutzerdaten zu stehlen, erbeuteten jetzt zusätzlich auch noch die staatlich ausgegebene Identifikationsnummer. 2012 wurde das südkoreanische Gesetz vom Verfassungsgericht eingestampft.

Klarnamenpflicht schützt nicht vor Belästigung

Auch ein Fall aus Österreich selbst gilt Gegnern der Klarnamenpflicht als Argument dafür, dass die Maßnahme das grundsätzliche Problem nicht lösen wird. Sigrid Maurer, eine Politikerin der österreichischen Grünen, war im Mai 2018 vom Facebook-Account eines Wiener Craftbeer-Unternehmers - mit Klarnamen - mit obszönen Nachrichten belästigt worden. Der Besitzer des Facebook-Kontos war in diesem Fall also leicht zu ermitteln.

Der Fall nahm eine für viele Beobachter irritierende Wende: In Österreich gibt es kein Gesetz, gegen das eine derartige digitale Belästigung verstoßen hatte. Maurer machte deshalb - aus Notwehr, wie sie sagte - die obszönen Nachrichten öffentlich und wurde im Gegenzug vom Besitzer des Facebook-Kontos verklagt. Maurer wurde im Oktober in erster Instanz wegen Rufschädigung verurteilt. Der Richter erklärte, dass er zwar sicher sei, dass der Kläger lüge, Maurer habe aber nicht nachweisen können, dass der Mann die Nachrichten, die von seinem Facebook-Konto stammten, alle selbst geschrieben habe.

Wissenschaftlich erwiesen: Klarnamenpflicht schreckt kaum ab

Jenseits solcher Anekdoten hat auch die Wissenschaft einige Belege dafür gesammelt, dass die Theorie der österreichischen Regierung über Anonymität und Straftaten im Netz möglicherweise unterkomplex ist.

In einer Studie zu Shitstorms und anderen Massen-Wutausbrüchen im Netz haben zum Beispiel die Zürcher Wissenschaftler Katja Rost, Lea Stahel und Bruno Frey herausgefunden, dass Unterzeichner von Online-Petitionen, die ihren echten Namen verwenden, sogar noch etwas vehementer zu Werke gehen als ihre pseudonymen Kommentarbrüder und -schwestern. Die Theorie der Forscher: Die Kommentatoren versprechen sich durch die Nutzung des Klarnamens höhere Glaubwürdigkeit. Wegen ihrer Kommentare strafrechtlich verfolgt zu werden, scheint ihnen demnach unwahrscheinlich.

Die frühere Grünen-Abgeordnete Maurer lehnt die Pläne der Regierung ab und fordert stattdessen eine wirksame Strafverfolgung. "Die Betroffenen von Hass im Netz brauchen keine neue Beschränkung der Freiheiten im Netz, sondern wirksame rechtliche Möglichkeiten, gegen Hass vorzugehen. Der meiste Hass kommt bereits jetzt über Klarnamen - die Regierung wäre gefragt, dazu Lösungen zu liefern. Stattdessen betreibt sie durchsichtige Propaganda."

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