Klage von Axel Springer gegen Werbeblocker-Software:Gericht sieht wenig Chancen für Adblock-Plus-Verbot

  • In Köln klagt der Axel Springer Verlag gegen die Eyeo GmbH, die die Software Adblock Plus herstellt.
  • Das Gericht tendiert dazu, das Blockieren von Werbung auf Axel Springers Webseiten durch Adblock Plus nicht grundsätzlich zu verbieten. Es könnte aber Springers wettbewerbsrechtlichen Argumenten folgen, die sich gegen die Bevorzugung einzelner Unternehmen richten.
  • Die Software blockiert Werbung im Browser ihrer Nutzer. Webseiten-Betreiber, die sich über Werbung finanzieren, sehen sich um ihre Einnahmen gebracht.
  • Unternehmen können sich aber unter Umständen freikaufen, so dass ihre Werbung dennoch ausgespielt wird.

Von Jannis Brühl, Köln

Der Axel Springer Verlag will der Software Adblock Plus verbieten lassen, Werbung auf Verlagswebseiten zu blockieren. Doch die Chancen auf Erfolg in dieser Frage sind laut zuständigem Gericht eher gering. Allerdings verstößt Adblock plus nach Ansicht des Gerichtes möglicherweise gegen Wettbewerbsrecht. Springer klagt gegen die Kölner Eyeo GmbH, den Hersteller von Adblock Plus.

Wer das Programm installiert, kann damit den Großteil der Werbung in seinem Browser blockieren. Deutsche Verlage sehen das als Angriff auf ihre Geschäftsgrundlage.

Am ersten Tag des Verfahrens vor dem Kölner Landgericht machte der Vorsitzende Richter Heinz-Georg Schwitanski den Anwälten des Verlags wenig Hoffnung: Die Kammer tendiere dazu, ein allgemeines Verbot der Software, wie es Axel Springer fordert, abzulehnen. Allerdings betonte Schwitanski auch, diese Tendenz sei "sehr vorläufig".

Einen Aspekt sehe er aber wie Springer: Dass Adblock Plus ausgewählte Werbung gegen Bezahlung dann doch ermögliche, halte er wettbewerbsrechtlich "in hohem Maße für bedenklich". Springer interpretiert die Signale deshalb trotzdem positiv: "Die Hinweise der Kammer bestätigen unsere Auffassung, dass Verlage erpresserische Eingriffe in ihre Internetangebote nicht hinnehmen müssen", sagte Claas-Hendrik Soehring, der bei Axel Springer für Medienrecht zuständig ist und nach Köln gekommen war. Endgültig dürfte der Fall erst vor dem Bundesgerichtshof entschieden werden.

So funktioniert Adblock Plus

Viele Webseiten sind auf Werbeeinnahmen angewiesen, doch viele Nutzer wollen beim Surfen im Internet keine Werbung sehen. Sie nutzen deshalb spezielle Software, die Werbung auf Webseiten automatisch erkennt und sie ausblendet. Adblock Plus ist die wohl verbreitetste. Nach Angaben von Eyeo wurde das Programm 300 Millionen Mal heruntergeladen.

Die Software funktioniert über ständig aktualisierte "schwarze Listen". Sie filtern Fotos, bewegte Bilder und andere auffällige Werbung von Webseiten - so verschwindet sie von den Bildschirmen der Nutzer. Nur manche Textanzeigen werden von den Listen durchgelassen, wie jene, mit denen Google viel Geld verdient. Genau da liegt ein weiterer zentraler Streitpunkt.

So kommt bestimmte Werbung doch durch

Denn Eyeo blockiert zwar Werbung, verdient aber selbst Geld mit Werbung. Denn die Software blendet nicht alle Anzeigen aus. Es gibt auch eine "weiße Liste", auf der Unternehmen stehen, deren Werbung nicht gefiltert wird - die also auch Ablock-Plus-Nutzer erreicht (wie das funktioniert, lesen Sie hier). Größere Unternehmen zahlen dafür, auf diese Liste zu kommen - wenn ihre Werbung zuvor in den Adblock-Plus-Foren abgesegnet wurde. In diesen Foren debattieren Mitglieder der Adblock-Plus-"Community" mit Firmenmitarbeitern, welche Werbung akzeptabel ist und welche nicht. Die Entscheidungen, was "durchkommt", gelten aber als wenig transparent.

Wer Geld von seinen Werbekunden bekommen will, muss also dafür an Eyeo zahlen. Wie Google, Microsoft und Amazon, die sich Recherchen der Financial Times zufolge freigekauft haben. Wer nicht zahlt, verliert Werbeeinnahmen, weil Leser, die Adblock Plus nutzen, die Werbung auf den Seiten nicht sehen. Zudem können durch Adblocker auch redaktionelle Teile der Webseiten verändert werden.

So argumentiert Axel Springer

Der Axel Springer Verlag sieht Adblock Plus als Angriff auf sein Geschäftsmodell und auf Artikel 5 Grundgesetz, der die Pressefreiheit festschreibt. Dass einzelne Unternehmen dafür zahlen, auch Adblock-Plus-Nutzern Werbung präsentieren zu dürfen, ist Springers Anwälten zufolge zudem ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Auch andere Medien haben Eyeo an verschiedenen Gerichtsständen verklagt, darunter Zeit Online und der Vermarkter von RTL. Auch die Süddeutsche Zeitung plant gegen Eyeo zu klagen.

Insgesamt sollen in Deutschland bis zu einem Viertel der Internet-Nutzer Anti-Werbe-Software verwenden. Adblocking, urteilte eine Studie des Startups Pagefair und der Softwarefirma Adobe im Herbst, sei "Mainstream" geworden (Studie als PDF). Pagefair arbeitet an Software, die helfen soll, Adblocking-Software zu neutralisieren. Den betroffenen Webseiten können durch Adblocker zwischen 20 und 50 Prozent der Werbeeinnahmen verloren gehen.

Das sagt der Richter

Der Gerichtstermin am Dienstag in Köln dauerte nur wenige Minuten. Auch Adblock-Plus-Gründer Wladimir Palant saß in der ersten Zuschauerreihe. Die Materie sei zu komplex, um in aller Schnelle mündlich abgehandelt zu werden, sagte Richter Schwitanski. Er und seine Beisitzer würden sich den Anwälten von Springer und Eyeo gegenüber schriftlich äußern.

Dass das Verfahren in weitere Instanzen gehen wird, hält auch das Kölner Gericht für wahrscheinlich: "Wir stehen am Anfang der wettbewerbsrechtlichen Nahrungskette." Ein Vertreter von Axel Springer brachte die Möglichkeit der "Sprungrevision" ins Spiel: Dabei würde die nächste Instanz, das Oberlandesgericht, übersprungen. Der Fall würde direkt vor dem Bundesgerichtshof landen. Eyeos Anwälte äußerten sich zu dieser Möglichkeit eher zurückhaltend.

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