Klage von Apple:Warum Steve Jobs keine Actionfigur wird

Apple-Gründer Steve Jobs als Plastikpuppe: Was ein chinesischer Spielzeughersteller da bastelt, will der amerikanische IT-Konzerrn des Verstorbenen verhindern. Eine Klage soll die Actionfigur stoppen.

Johannes Kuhn

Steve Jobs Actionfigur

Steve-Jobs-Actionfigur auf der Herstellerseite: Kalifornisches Gesetz schützt den verstorbenen Apple-Gründer.

(Foto: Screenshot: Inicons.com)

Es könnte das perfekte Geschenk für Apple-Fanboys sein, riecht aber vor allem nach Geschäftemacherei: Nur wenige Monate nach dem Tod von Steve Jobs will ein chinesischer Spielzeughersteller den Apple-Gründer als Actionfigur verewigen - mit 99 Dollar zu einem Preis, der durchaus in das Segment passt, in dem auch Apple seine Waren anbietet.

Im Februar sollte die Plastikpuppe weltweit auf den Markt kommen, daraus wird nun offenbar nichts: Wie der Telegraph berichtet, hat Apple eine Unterlassungserklärung gefordert. Bereits 2010 verhinderte der Konzern eine Steve-Jobs-Figur, die das chinesische Technologie-Portal M.I.C. Gadget verkaufen wollte.

Die Apple-Markenrechte selbst werden dieses Mal nicht verletzt: Hatte die Figur aus dem Jahr 2010 noch ein iPhone in der Hand, kommt die Puppe dieses Mal in der Grundausstattung nur mit einem Apfel in der Hand, einen Barhocker und einer Leinwand, auf der "One More Thing" zu lesen ist. Eine austauschbare Hand ermöglicht die typische Jobs-Zeigegeste.

Allerdings bedeuten diese Veränderungen nicht, dass Apple beziehungsweise Jobs' Hinterbliebene machtlos sind: Ein kalifornisches Gesetz, der California Celbrities Rights Act, schützt die Persönlichkeitsrechte von Prominenten - so können bekannte Personen der Zeitgeschichte nicht gegen ihren Willen vermarktet werden.

Mit einer Ergänzung, bekannt als "Astaire-Gesetz", gilt dies auch post mortem, und zwar bis siebzig Jahre nach dem Tod einer Person. Fred Astaires Witwe hatte einen Videoproduzenten verklagt, der das Konterfei des Tänzers als Cover eines Tanzkurs-Videos verwendete.

Rechte gelten 70 Jahre nach dem Tod

1999 tilgte das US-Repräsentantenhaus nach Drängen der US-Schauspielergewerkschaft beinahe sämtliche Ausnahmen für die Verwendung von Namen, Stimme, Fotografien oder Unterschrift für kommerzielle Produkte. Ausgenommen sind zum Beispiel Dokumentationen oder Kunstwerke. Auf einem Internetportal können Interessiert herausfinden, wer die Interessen verstorbener Prominente wahrnimmt. Steve Jobs ist dort derzeit nicht gelistet.

Die aktuelle Gesetzeslage dürfte also zumindest in den USA verhindern, dass die Figur auf den Markt kommt, auch wenn bereits Ebay-Händler das Produkt für deutlich mehr als 99 Dollar anbieten. Im März 2011 verhinderten Facebook-Anwälte, dass Mark Zuckerberg als Action-Figur in den Handel kam. Von US-Präsident Obama gibt es zahlreiche Puppen, die bereits ab 10 Dollar zu haben sind und dem Anlass entsprechend neu aufgelegt werden.

Als ein US-Spezialkommando im Mai 2011 Osama Bin Laden tötete, veröffentlichte ein Spielzeughändler die "Rambama-Figur", die den US-Präsidenten in Rambo-Montur und mit Maschinengewehr bewaffnet zeigt.

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