Klage gegen Facebook abgewiesen:"Rechtlich sind wir auf der sicheren Seite"

Klage gegen Facebook abgewiesen: Max Schrems, hier auf einem Archivbild, ist mit seiner Sammelklage gegen Facebook bei einem Gericht in Wien abgeblitzt.

Max Schrems, hier auf einem Archivbild, ist mit seiner Sammelklage gegen Facebook bei einem Gericht in Wien abgeblitzt.

(Foto: AFP)

Max Schrems ist mit seiner Sammelklage gegen Facebook vorerst gescheitert. Doch der Wiener Aktivist gibt sich weiter zuversichtlich.

Von Varinia Bernau

Wer sich mit einem milliardenschweren Konzern anlegen will, der braucht Geduld und noch mehr Zuversicht. Max Schrems zeigt beides. Auch an diesem Mittwoch, da er in seinem seit vier Jahren währenden Streit mit dem sozialen Netzwerk Facebook eine weitere Schlappe wegstecken muss. "Rechtlich sind wir auf der sicheren Seite. Das sehen auch viele andere Juristen so, wenn ich sie erst einmal überzeugt habe, sich meine Argumente genauer anzusehen", sagt er. "Ärgerlich ist eher die Unterstellung, mir ginge es doch nur darum, Vorteile aus diesem Prozess zu schlagen - gerade wenn man als Aktivist gratis an etwas arbeitet und Geld immer ablehnt."

Der Wiener Jurist Max Schrems wirft dem Unternehmen vor, die Gewohnheiten der 1,4 Milliarden Mitglieder auszuspähen, persönliche Daten weiterzugeben und damit gegen in Europa geltendes Recht zu verstoßen. Dem Verfahren haben sich weltweit 25 000 Menschen angeschlossen. Sie haben ihre Ansprüche an Schrems abgetreten, der mit diesem Kniff eine Art Sammelklage erhebt.

Vor dem Landesgericht in Wien ging es nun zunächst vor allem um eine Frage: Ist Schrems ein Verbraucher? Davon hängt ab, ob der Prozess in Wien geführt wird. Nur ein Verbraucher hat das Recht auf ein Verfahren in seiner Heimat. Sonst muss in Irland geklagt werden, wo Facebook seine Europa-Niederlassung hat. Dort sind die Prozesskosten allerdings hoch - und die Datenschutzstandards niedrig.

Internetdienste sind schwer zu verorten

Das Wiener Landesgericht folgte der Argumentation von Facebook: Zum einen nutze Schrems sein Profil auch beruflich, bei Vorträgen oder Auftritten habe er auch Geld verdient. Zum anderen sei Schrems der Schaden nicht in seiner Heimat entstanden. Deshalb sei es nicht zuständig.

Schrems kündigte Berufung an. Nun muss das Oberlandesgericht Wien die Zuständigkeit klären - ehe die inhaltlichen Fragen überhaupt vor Gericht kommen. Die dortigen Richter werden sich vermutlich im Herbst äußern.

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