Kinderpornographie im Netz:BKA fordert Haftung bei Besitz von Links

Neuer Vorstoß der Ermittlungsbehörden: Geht es nach dem Willen des Bundeskriminalamts, soll es künftig strafbar sein, auf seinem Computer einen Link zu Kinderporno-Seiten zu speichern.

Nachdem die schwarz-gelbe Bundesregierung die Idee, kinderpornographische Webseiten zu blockieren, vorerst auf Eis gelegt hat, meldet sich nun das Bundeskriminalamt mit einem neuen Einfall zu Wort: Es sei zu überlegen, den "Besitz und die Verbreitung" von Links auf solche Seiten künftig "eindeutig unter Strafe zu stellen", zitiert der Online-Dienst heise.de Christian Hoppe, den Leiter der Zentralstelle Kinderpornographie beim BKA.

Kinderporno-Fahndung ermittelt 322 Verdaechtige

Kinderporno-Fahnder im Einsatz: Das BKA fordert neue Gesetze zur Bekämpfung einschlägiger Webseiten.

(Foto: ddp)

Hoppe plädierte für diese neue Form der Linkhaftung bei einer Anhörung des EU-Parlaments zum Thema Kinderpornographie im Internet. Allerdings ist die Verbreitung solcher Links bereits jetzt strafbar, eine Regelung für den "Besitz" von Links gibt es jedoch nicht. In der Praxis könnte dies zum Beispiel bedeuten, dass Lesezeichen oder das Aufbewahren von E-Mails mit Links auf solche Seiten strafbar wären.

Über den Umgang mit kinderpornographischem Material im Netz herrscht Uneinigkeit: Während das BKA Netzsperren weiterhin befürwortet, argumentieren Internet-Bürgerrechtler, dass diese ineffektiv seien und als Einfallstor für Zensurmaßnahmen fungieren könnten.

Ein neues Gutachten, dass verschiedene Gruppen wie der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) nun veröffentlicht haben (hier als pdf) nährt weitere Zweifel an der Sinnhaftigkeit von Netzsperren. Die Internet-Aktivisten hatten die Webseiten untersucht, die in Dänemark auf der Kinderpornographie-Sperrliste standen und von dort von den Behörden blockiert werden.

Von den 167 derzeit geblockten Seiten waren viele bereits nicht mehr online, nur drei erhielten tatsächlich kinderpornographisches Material. Die Tester benachrichtigten die Domain-Hoster in den USA und den Niederlanden - und konnten so dafür sorgen, dass die Seiten innerhalb von 30 bis 180 Minuten vom Netz genommen wurden.

Das wirft kein gutes Licht auf die dänischen Strafverfolgungsbehörden: Zwei der Seiten waren bereits seit 2008 auf der Liste. "Das lässt darauf schließen, dass die Polizei für fast zwei Jahre nichts getan hat, um die Seiten vom Netz zu nehmen", heißt es in dem Bericht.

Netzsperren sind Deutschland nach dem Beschluss der schwarz-roten Koalition bereits gesetzlich festgeschrieben. Nachdem zahlreiche Bürger offen ihren Widerstand gegen die Regelung bekundet hatten, entschied die amtierende Regierung jedoch, das Gesetz vorerst nicht anzuwenden und vorläufig nach dem Grundsatz "Löschen statt sperren" zu verfahren.

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