Kinderpornographie im Netz:Koalition kippt Internetsperren

Das definitive Ende der umstrittenen Netzsperren: Schwarz-Gelb verzichtet endgültig darauf, Kinderpornos im Internet blockieren zu lassen. Dagegen waren vor allem Internet-Nutzer Sturm gelaufen.

Löschen oder Sperren? Die Frage hat die Bundesregierung endgültig beantwortet. Die schwarz-gelbe Koalition verzichtet auf das umstrittene Sperren von Kinderpornos im Internet. Das haben die Spitzen von Union und FDP am Dienstagabend in Berlin beschlossen. Bislang war das entsprechende Gesetz der schwarz-roten Vorgängerregierung, das Internet-Sperren vorsah, nur für ein Jahr ausgesetzt. Nun soll es aufgehoben werden.

Das schwarz-rote Gesetz sah vor, kinderpornographische Seiten im Netz zu sperren. Vor allem Internet-Nutzer liefen Sturm gegen das Vorhaben, da ihrer Meinung nach Netzsperren in der Praxis leicht zu umgehen wären, die Löschung solcher Seiten ohne Probleme durchführbar ist und das System die Grundlage für eine Zensur-Infrastruktur hätte legen können.

Dann vereinbarten Union und FDP im Herbst 2009 in ihrem Koalitionsvertrag, die Sperren zunächst nicht anzuwenden und ein Jahr lang das Löschen zu testen, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Vor allem FDP-Politiker wie Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatten immer wieder betont, dass sie Netzsperren für wenig sinnvoll halten.

Schnarrenberger begrüßte denn auch das Ende der Sperren. Es gebe Erfolge beim Löschen - der nun eingeschlagene Weg der Koalition sei daher richtig. "Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sind nach zwei Wochen 93 Prozent der kinderpornographischen Inhalte gelöscht, nach vier Wochen sind es sogar 99 Prozent", sagte sie.

Ärger droht in der Koalition jedoch beim Thema Vorratsdaten: CSU-Innenminister Hans-Peter Friedrich fordert eine sechs Monate lange Speicherung von Internet- und Telefondaten, die FDP lehnt das ab.

Ärger um Vorratsdatenspeicherung

Leutheusser-Schnarrenberger möchte einen so genannten "Quick Freeze" durchsetzen. Bei diesem sollen ohnehin bei den Telekommunikationsunternehmen vorhandene Daten beim "Anfangsverdacht" einer Straftat gesichert werden . Die Daten sollen für die Ermittlungen genutzt werden können, wenn ein Richterbeschluss vorliegt.

Unionspolitiker lehnen dies aber ab - viele Daten würden automatisch gelöscht, bevor sie gespeichert werden könnten. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin geltende deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verworfen. Sie sah ebenfalls eine Frist von sechs Monaten vor. Ein Gesetzentwurf aus dem Justizministerium wird in den kommenden Wochen erwartet.

Über die Vorratsdatenspeicherung wurde nach Worten Friedrichs am Dienstagabend nicht gesprochen. Im momentanen Stadium sei dies auch nicht besonders sinnvoll, "denn wir liegen weit auseinander".

Der CDU-Politiker kündigte an, dass sich die Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und er selbst in der kommenden Woche zu Gesprächen treffen wollten, um über das weitere Vorgehen mit den Anti-Terror-Gesetzen zu beraten, die teilweise im Januar 2012 auslaufen sollten.

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