Kampf gegen Kinderpornographie:Gut gemeint, aber wirkungslos

Statt Internet-Seiten mit Kinderpornos zu sperren, müssen endlich deren Betreiber verfolgt werden - denn populistischer Aktionismus ist in diesem Kampf zu wenig.

Bernd Graff

Dass die fünf größten Internetanbieter auf Betreiben von Familienministerin Ursula von der Leyen ein Abkommen unterzeichnet haben, um den Zugang zu mehr als 1000 Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren, klingt auf den ersten Blick vernünftig. Jeder Erwachsene, der einigermaßen bei sittlichem Verstand ist, muss es begrüßen, dass der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet nun in Deutschland - nach Finnland, Schweden, Dänemark, mit Nachdruck der Kampf angesagt wird.

Kampf gegen Kinderpornographie: Demonstranten protestieren am Freitag in Berlin vor dem Presse und Informationszentrum der Bundesregierung gegen die Internetsperren.

Demonstranten protestieren am Freitag in Berlin vor dem Presse und Informationszentrum der Bundesregierung gegen die Internetsperren.

(Foto: Foto: ddp)

Doch in den Applaus für von der Leyen mischen sich Zweifel. Etwa, ob die Verfahren, die für die Sperrungen zum Einsatz kommen sollen, tatsächlich wirksam sind. So kursieren längst Gebrauchsanweisungen im Netz, die erklären, wie man in drei einfachen Schritten die Netzwerkeinstellungen für seinen Computer so verändert, dass man die von der Ministerin favorisierten Barrieren überwindet.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages spricht in einem Gutachten selbst von einem "vergleichsweise geringen Aufwand". Denn auch um an diese Tipps zu kommen, benötigt man kein Expertenwissen. Dazu muss man lediglich eine Suchmaschine befragen. Während so einerseits die Wirksamkeit der eingesetzten Blockade von Technikern kopfschüttelnd gerügt wird, rückt andererseits das ganze Sperr-Verfahren in die Kritik von Bürgerrechtlern.

Denn die täglich neu erstellten Listen mit den mehr als 1000 inkriminierten Webseiten, die nun vom Bundeskriminalamt an die beteiligten Internet-Anbieter übergeben werden, sind nicht öffentlich einsehbar. Das muss auch so sein, weil darauf Links zu Seiten gelistet werden, die mutmaßlich kinderpornographische Inhalte verbreiten. Kritiker bemängeln, dass deshalb niemand die Rechtmäßigkeit einer Sperrung überprüfen könne. Auch nicht, ob tatsächlich nur Kinderpornographie oder vielleicht auch ganz andere unliebsame Inhalte gebannt werden.

Von der Musikindustrie etwa war zu hören, dass sie ein paar Adressen von Musiktauschbörsen für die Sperrlisten beisteuern könne. Wie und ob überhaupt die Seiten-Betreiber dann zur Rechenschaft gezogen werden oder ob ihre Seiten nach Entfernung der widerwärtigen Inhalte einfach nur wieder freigeschaltet werden, bleibt ebenfalls im Dunklen. Außerdem: Warnt man die Kriminellen nicht, wenn man ihre Seiten sperrt, und gibt ihnen so ausreichend Gelegenheit zu Flucht - oder dem Einsatz anderer Vertriebswege?

Wer kontrolliert die Prüfer? Wer also überprüft die Prüfer und ihre Vollstrecker auf Seiten der Internet-Anbieter? Und wer überwacht die Sinnhaftigkeit der eingesetzten Verfahren? Von Missbrauch der schwarzen Listen, ja von widerrechtlicher Zensur ist darum die Rede. Jugendschützer und Experten bezweifeln ohnehin, dass Menschen mit derart kriminellen sexuellen Präferenzen überhaupt Webseiten ansteuern, um ihre Lüste zu befriedigen.

Zwar wird von ihnen das Internet durchaus genutzt, aber eben nicht mehr, um dort Kinderpornos zu konsumieren. Im Gegenteil: Die Kinderpornoszene schottet sich inzwischen gründlich ab, um der juristischen Verfolgung zu entgehen. Man trifft sich kurz in Chat-Foren, tauscht Adressen - und schickt sich die ekelhaftesten Bilder auf DVD gebrannt per Post. Das Internet dient also der Kommunikation und eben nicht als Medium für kriminelle Inhalte. Unbescholtene Bürger stolpern längst nicht mehr quasi versehentlich über Webseiten mit Kinderpornos. Denn es gehören kriminelle Energie, einiges an Erfahrung und eine gezielte Suche dazu, um solche Seiten zu finden.

Sicher, die Web-Sperr-Initiative der Familienministerin ist lediglich als flankierende Maßnahme zu begreifen. Aber im Kampf gegen die Kinderpornographie ist populistischer Aktionismus zu wenig. Es reicht nicht, Seiten zu sperren. Es müssen endlich in einem international abgestimmten Vorgehen die Betreiber solcher Seiten verfolgt werden.

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