IP-Adressen von Internetnutzern:Gericht will Redtube-Beschlüsse aufheben

Das Landgericht Köln hat im Redtube-Fall nun doch Zweifel: Nachdem das Gericht erst Anträge durchgewunken hat, die die IP-Adressen von Nutzern der Porno-Streaming-Seite freigaben, rudert es nun zurück. Die Anträge sollen möglicherweise aufgehoben werden.

Das Landgericht Köln will seinen Beschluss im Fall der Redtube-Abmahnungen möglicherweise revidieren. Der Anwalt eines Unternehmens hatten bei dem Gericht Anträge gestellt, um an IP-Adressen von Internetnutzern zu gelangen, die angeblich urheberrechtlich geschützte Pornos auf Redtube.com abgerufen hatten. Einige der Kammern, die diese Anträge durchgewunken hatten, äußern nun Zweifel: Sie neigten dazu "an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten und den Beschluss aufzuheben bzw. auszusprechen, dass dadurch der Anschlussinhaber in seinen Rechten verletzt wurde", heißt es in der Pressemitteilung.

Heben die Kammern die Beschlüsse tatsächlich auf, wäre er rechtswidrig. Verklagt das möglicherweise in seinem Urheberrecht verletzte Unternehmen einen Abgemahnten trotzdem, stellt sich die Frage, ob die vorhandenen Beweise in einem Zivilprozess noch verwertet werden dürften. Gegen die Beschlüsse seien beim Landgericht bereits mehr als 50 Beschwerden eingegangen, heißt es in der Mitteilung. Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden erwarte das Gericht frühestens im Januar.

Möglicherweise waren die Anträge an das Gericht unklar formuliert, glauben Anwälte von Betroffenen. Den Richtern könnte suggeriert worden sein, dass die Nutzer Filme hoch- und heruntergeladen hätten, obwohl es nur um Streaming gegangen sei. Ob Streaming überhaupt gegen das Urheberrecht verstößt, ist umstritten. Am vergangenen Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet. Es soll untersucht werden, ob jemand gegenüber dem Landgericht falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben hat, um Nutzerdaten zu erhalten.

Von den Abmahnungen sind in Deutschland Zehntausende Internetnutzer betroffen. Die Regensburger Anwaltskanzlei U+C forderte die Nutzer des Streaming-Diensts auf, jeweils 250 Euro zu bezahlen.

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