Süddeutsche Zeitung

Internet-Sperren:Provider blockieren Kinderpornos

Die fünf größten Firmen vereinbaren mit dem Bundeskriminalamt, mehr als 1000 Seiten zu sperren. Kritiker zweifeln an der Wirksamkeit des Plans.

Martin Kotynek

Der Zugang zu vielen kinderpornographischen Internetseiten wird erschwert. Fünf Internet-Anbieter, die zusammen 75 Prozent des Marktes bedienen, verpflichten sich an diesem Freitagmorgen in einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA), Internetseiten mit Kinderpornographie zu blockieren. Welche Seiten gesperrt werden, legt das BKA in einer schwarzen Liste fest.

Die Internet-Anbieter Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Alice/Hansenet, Kabel Deutschland und Telefonica/O2 sind sich mit dem BKA einig, dass sie eine täglich aktualisierte Sperrliste mit etwa 1000 Internet-Adressen übernehmen werden. Versucht ein Kunde, eine der Internet-Adressen von dieser Liste aufzurufen, erscheint auf dem Bildschirm ein Stoppschild. Damit sollen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums täglich bis zu 450.000 Zugriffe auf kinderpornographische Internetseiten verhindert werden. Diese Zahl geht auf Berechnungen aus Norwegen und Schweden zurück, wo eine solche Maßnahme bereits vor Jahren eingeführt wurde.

Mit ihrem Vorstoß reagiert Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf die immer stärkere Verbreitung von Kinderpornographie im Internet. Nach Angaben des BKA hat sich die Zahl der Nutzer allein von 2006 bis 2007 mehr als verdoppelt. Gleichzeitig werden die Opfer immer jünger. Zwölf Prozent sind laut polizeilicher Kriminalstatistik jünger als sechs Jahre - im Jahr 2000 galt das nur für halb so viele. Erst am Donnerstag hatten Ermittler des Landeskriminalamtes in Stuttgart eine Tauschbörse für kinderpornographische Filme gesprengt. Bundesweit wurden über etwa 1000 Anschlüsse kinderpornographische Darstellungen weiterverbreitet.

Stoppschild auf dem Bildschirm

Kritiker der Initiative von der Leyens bemängeln jedoch, dass die Internet-Sperre technisch leicht zu umgehen sei. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages schreibt in einem Gutachten, dass Internet-Nutzer die abgeriegelten Seiten mit einem "vergleichsweise geringen Aufwand" trotzdem aufrufen könnten. Jeder Rechner ist im Internet mit einer Ziffernkombination - der sogenannten IP-Adresse - identifizierbar. Statt also die blockierte Internet-Adresse einzugeben, können Nutzer direkt auf die IP-Adresse ausweichen.

Ebenso stehe der Umweg über ausländische Internetanbieter offen, kritisiert die Gesellschaft für Informatik. Die Vereinigung gibt zu bedenken, dass durch Zugangssperren die Vergewaltigung von Kindern nicht verhindert oder aufgeklärt werde. Sie fordert die Behörden dazu auf, die Anbieter nicht auf eine schwarze Liste zu setzen, sondern strafrechtlich gegen sie vorzugehen. Das BKA betrachtet die Initiative gleichwohl als "flankierende, präventive Maßnahme im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Bekämpfung von Kinderpornographie".

Auch bei Bürgerrechtlern stößt das Vorhaben der Ministerin auf Kritik. Vor der Unterzeichnung des Vertrags wollen sie mit einer Mahnwache auf das Missbrauchspotential einer geheimen Sperrliste hinweisen. Sie fürchten, dass das Thema Kinderpornographie dazu instrumentalisiert werde, "eine Infrastruktur für das Zensieren von Internetseiten" einzurichten, wie der Chaos Computer Club warnt.

Auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält die Sperrung von Internetseiten für einen problematischen Eingriff in die Grundrechte. Sie forderte eine klare gesetzliche Grundlage. Am kommenden Mittwoch wird das Bundeskabinett daher ein Gesetz auf den Weg bringen, um künftig alle Internetanbieter zu Sperren verpflichten zu können.

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SZ vom 17.04.2009/jw
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