Illegales Filesharing:Kino.to war erst der Anfang

Raubkopieren war seine Lebensgrundlage, jetzt muss er für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Gründer des illegalen Filmeportals kino.to wird hart bestraft. Es bleibt die Frage, ob es für solche Urteile nicht schon zu spät ist. Längst gibt es neue kriminelle Film-Webseiten.

Hans-Jürgen Jakobs

Manchmal klingt es in der aufgeregten Debatte um Urheberrechte so, als seien die einen von gestern und altväterlich (die für den Schutz des geistigen Eigentums eintreten), die anderen aber modern und richtig hip (die von der großen Freiheit des Internets reden). Als sei das Ganze eine Generationenfrage und nicht ein Problem, inwieweit geltende Rechte auch in der digitalen Welt zu achten sind. Diese Rechte hatte der Gesetzgeber formuliert, weil Menschen, die Kunstwerke schaffen, davon auch leben müssen. Sie sollen die Möglichkeit haben, beim Verkauf von Filmen, Texten, Musik Geld einnehmen zu können.

Das Urteil im größten deutschen Prozess um Urheberrechtsverletzungen hat diese naheliegenden Grenzen scharf gezogen. Das Landgericht Leipzig verurteilte den Gründer des Filmportals kino.to, das jahrelang mit Raubkopien von Spielfilmen viele Nutzer und somit Werbekunden fand, zu immerhin viereinhalb Jahren Haft; 3,7 Millionen Euro sind an die Staatskasse abzuführen. Das ist eine drakonische Strafe für jemanden, der voll geständig war und somit Strafmilderung erwirkte. Das Urteil ist als eine Art Sozialappell zu interpretieren, Internet-Piraterie nicht als Kavaliersdelikt zu verharmlosen und üblich gewordene Klau-Aktionen nicht zu tolerieren.

Die Frage ist, wie viele solche Urteile nötig sind, bis es zur abschreckenden Wirkung kommt. Oder ob die Dämme nicht längst gebrochen sind - also weite Teile der Bevölkerung durch Nicht-Achtung des Urheberrechts meinen, neue Standards gesetzt zu haben. Längst gibt es neue, im Grunde kriminelle Filmportale, deren Server irgendwo im Ausland stehen. Die Episode kino.to ist Geschichte, die Lehren sind höchst aktuell.

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