Süddeutsche Zeitung

Illegale Streaming-Portale:Urheberrechts-Lobby will Gesetze gegen kino.to-Nachfolger

Das Streaming-Portal kino.to ist offline, doch neue Seiten haben die Lücke schnell geschlossen. Um den Kampf gegen Videopiraten zu gewinnen, fordert die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nun neue, härtere Regeln.

Niklas Hofmann

Im Jahr 1984 kämpfte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) - so berichtet es die älteste dazu im Archiv verwahrte Meldung - gegen die Verbreitung raubkopierter Videokassetten.

Heute, 27 Jahre nach ihrer Gründung, nennt die GVU das unerlaubte Kopieren von Filmen statt Piraterie lieber digitale Hehlerei. Herr geworden ist sie dem Problem seither nicht, sie kämpft nur an anderen Fronten: im Netz natürlich.

Eine prominente Trophäe in die Höhe halten kann Matthias Leonardy, der die Geschäfte des von der Filmwirtschaft, Unternehmen der Unterhaltungssoftware und ihren Branchenverbänden getragenen Vereins heute führt, aber schon - und er tat das auf einem Branchenforum in Berlin in dieser Woche.

War es doch eine durch lange eigene Ermittlungen vorbereitete Strafanzeige der GVU, die im Sommer zur spektakulären Verhaftung von 13 Hintermännern des Streamingportals kino.to, und der Stilllegung der Seite führte, die Tausende wenn nicht Millionen Menschen genutzt hatten.

Drohung an die Werbewirtschaft

"Deutliche Schockwellen in die Szene" habe das gejagt, sagt Leonardy stolz - und doch hätten seither Nachahmer die Lücke längst gefüllt. Der Markt wurde im Grunde nur entmonopolisiert. Um die Videopiraterie zu bekämpfen, will die GVU darum nun noch tiefer ansetzen.

Mindestens 14,6 Millionen Euro, rechnet die GVU vor, muss kino.to bis April 2011 eingespielt haben, ein guter Teil davon wurde über dort zahlreich geschaltete Werbebanner generiert. Aus diesen Finanzierungsstrukturen der "tiefschwarzen Schafe" leitet die GVU eine Mitverantwortung der Werbewirtschaft ab.

Die "möge sich doch einmal überlegen, ob sie sich nicht im Rahmen eines Ethikkodex darauf beschränken will, auf legalen Plattformen zu werben". Man wolle auch mit der Branche Gespräche führen. Wenn man auf Konsensbasis nicht weiterkomme, "dann notfalls juristisch".

Beim Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) kann man sich an Gesprächsangebote nicht erinnern. "Illegales ist Illegales und dabei bleibt es", sagt Sprecher Volker Nickel.

Hoffnung auf Providerhaftung

Kein Werbetreibender habe ja ein Interesse daran, in einem solchen Umfeld aufzutauchen, doch sei es eben oft eine Frage der Technik, wie man ungewollte Banner-Schaltungen verhindern könnte. Einen Dialog führe man auch gerne mit der GVU, wenn die sich denn beim ZAW melde: "Ich finde es ein bisschen diskussionswürdig, dass man damit droht strafrechtlich vorzugehen."

Neben den Werbekunden der Streamingportale sieht die GVU die Verantwortung vor allem auch bei den Service-Providern. Die österreichische GVU-Schwester VAP hat jüngst in einem Musterprozess einen Provider verpflichtet, kino.to für seine Kunden zu sperren.

Bestätigt der Oberste Gerichtshof das Urteil, wäre ein Präzedenzfall geschaffen, der dort die Einreichung von Sperrwünschen bei den Providern quasi institutionalisieren würde. Ähnliches wünscht sich auch die GVU. Eine unabhängige, paritätisch besetzte Clearingstelle könne dafür sorgen, dass Missbrauch verhindert wird. Doch das deutsche Gesetz gibt so ein System anders als das österreichische bislang nicht her.

Gesetzesänderungen stehen aber ohnehin auf Leonardys Wunschliste: Ein Auskunftsrecht der Rechteinhaber an Service-Provider müsse her, um an Daten derer zu kommen, die auf Tauschbörsen Dateien hochladen.

Streitzone unter Juristen

Bislang ist dafür ein richterlicher Beschluss nötig, der zwar schnell erteilt wird, für Leonardy aber nicht schnell genug. Und es solle im Gesetz geklärt werden, ob auch das Ansehen eines illegal kopierten Films strafbar sei, nicht nur das Speichern: "Da bewegen wir uns in einer Streitzone unter den Juristen".

Es ist ja schon mal erfreulich, dass Herr Leonardy jetzt auch der Meinung ist, dass die Rechtslage unklar ist", sagt Matthias Spielkamp von der Plattform irights.info, die über Urheberrechtsfragen in der digitalen Welt aufklärt. Bislang sei dies von vielen Rechteinhabern bestritten worden.

Den Instanzenweg hätten sie aber gescheut. Die Chancen das Recht nur mit Blick auf den Sonderfall der Streamingportale zu verschärfen, sieht er skeptisch, weil das auf Einzelfallgesetzgebung hinauslaufe: "Das konkret in ein Gesetz zu gießen, wird wahrscheinlich gar nicht funktionieren."

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1217352
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 24.11.2011/joku
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.