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Paragraf 202c des Strafgesetzbuchs stellt Vorbereitungshandlungen zum Ausspähen (§ 202a) oder Abfangen (§ 202b) von Daten unter Strafe. (Foto: dpa)

Die Bundesregierung will die Maximalstrafe für "Angriffe auf Informationssysteme" verdoppeln. Dagegen fordert die Piratenpartei, den Hackerparagrafen ganz abzuschaffen. Sie plädiert dafür, Computerprogramme frei zugänglich zu machen.

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  • Nach EU-Richtlinie: Koalition will Hackerparagrafen verschärfen

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