BKA-Aktionstag:Bundesweite Razzien gegen Hetze im Netz

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Das Bundeskriminalamt geht gegen öffentliche Aufforderungen zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Hetze vor.

(Foto: dpa/Lukas Schulze)
  • Die Polizei veranstaltet im Rahmen eines Aktionstags seit dem frühen Morgen bundesweit Razzien gegen Verfasser von Hasskommentaren im Internet.
  • Strafbar sind etwa antisemitische Beschimpfungen, Volksverhetzungen oder Beleidigungen von Amtspersonen.
  • Bei den Durchsuchungen wollen die Beamten vor allem die Computer und Smartphones beschlagnahmen, mit denen die Hasspostings verfasst wurden.

Von Max Muth

Seit dem frühen Morgen laufen in 13 Bundesländern Hausdurchsuchungen im Rahmen eines Aktionstags des Bundeskriminalamts (BKA) gegen Hasspostings im Netz. Den Verdächtigen wird vorgeworfen, strafbare Hasskommentare im Internet gepostet zu haben. Dazu gehören etwa die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Beleidigungen von Amtspersonen, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen. Maximal drohen Verbreitern von Hassbotschaften im Netz fünf Jahre Haft. Zuletzt hatte der gewaltsame Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke teils hämische Kommentare in den sozialen Netzwerken ausgelöst.

Auch vor ziemlich genau einem Jahr hatte es einen ähnlichen Aktionstag des BKA gegeben, insgesamt ist es die vierte vom BKA koordinierte derartige Aktion. Ebenfalls an der Aktion beteiligt ist die Cybercrime-Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Köln. Die Zentralstelle arbeitet im Rahmen des Programms "Verfolgen statt nur Löschen" schon länger mit Medienpartnern in NRW zusammen. Dabei melden Partner wie unter anderem der WDR, die Rheinische Post oder RTL Hass-Postings unter Beiträgen auf ihren Webseiten oder bei Facebook direkt an die Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob sie Ermittlungen aufnimmt.

Als Beispiel nennt Staatsanwalt Christoph Hebbecker einen Fall, der zum Aktionstag im vergangenen Jahr ermittelt wurde und erst kürzlich zu einer Verurteilung geführt hatte. Ein Mann aus Dinslaken hatte auf seiner Facebookseite zu Gewalt gegenüber Asylsuchenden aufgerufen. Der Mann wurde wegen Volksverhetzung in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt und muss 1 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Die meisten Hasskommentare sind rechtsextrem

"Wer so etwas verfasst, muss damit rechnen, dass er strafrechtlich belangt wird", sagte Hebbecker der SZ. Der Staatsanwalt glaubt, dass die Kampagne "Verfolgen statt nur Löschen" in NRW und derartige Aktionstage den Menschen bewusst machen, dass auch in den sozialen Netzwerken Hetze und Volksverhetzung zu Strafverfahren führen können. Viele Beschuldigte sind Hebbecker zufolge völlig überrascht, wenn die Polizei vor ihrer Tür steht. Bei den Durchsuchungen wollen die Beamten Hebecker zufolge vor allem die Computer und Smartphones beschlagnahmen, mit denen die Hasspostings verfasst wurden. So können die Behörden die Taten besser nachweisen, wenn die Beschuldigten behaupten, ihre Accounts seien gehackt worden.

Nach Angaben des BKA zeigt das öffentlichkeitswirksame Vorgehen der Polizei im Rahmen der Aktionstage schon Wirkung: Demnach sei die Zahl der politisch motivierten strafbaren Hasskommentare zwischen 2017 und 2018 um ein Drittel zurückgegangen. Von den 2018 gezählten rund 1 500 Hasskommentaren lassen sich dem BKA zufolge 77 Prozent dem rechtsextremen Spektrum zuordnen.

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