Hatespeech:Mit diesem Gesetz will Maas Hasskommentare bekämpfen

Hatespeech: Justizminister Heiko Maas möchte, dass soziale Netzwerke mehr gegen Hasskommentare und Fake News tun. Notfalls will er sie mit Bußgeldern dazu zwingen.

Justizminister Heiko Maas möchte, dass soziale Netzwerke mehr gegen Hasskommentare und Fake News tun. Notfalls will er sie mit Bußgeldern dazu zwingen.

(Foto: AP)
  • Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf gegen Hasskommentare und Fake News im Kabinett verabschiedet.
  • Netzwerke wie Facebook sollen mit Bußgeldern dazu gebracht werden, rechtswidrige Inhalte schneller und gründlicher zu löschen.
  • Wirtschaftsverbände, Bürgerrechtler und IT-Anwälte kritisieren den Entwurf.

Von Marvin Strathmann

Kommentarspalten zählen meist zu den unangenehmeren Orten im Internet. Unter Facebook-Postings, Youtube-Videos oder Artikeln von Online-Medien sammeln sich Beleidigungen und Drohungen. Wer zur Zielscheibe des Hasses wird, kann sich kaum wehren: Auf Beschwerden reagieren die Plattformbetreiber oft nur langsam oder gleich gar nicht.

Ein weiteres Problem sind die sogenannten "Fake News". Der schwammige Begriff vermischt zwar unterschiedliche Phänomene, dahinter verbirgt sich aber eine reale Gefahr: Insbesondere in sozialen Netzwerken verbreiten sich Nachrichten ohne Faktengrundlage, die manchmal versehentlich, häufig aber mit voller Absicht verbreitet werden.

Die Bundesregierung diskutiert schon länger, wie sich die Flut der Hasskommentare und Falschbehauptungen eindämmen lässt. Justizminister Heiko Maas sieht Plattformbetreiber in der Pflicht und will den Druck auf Unternehmen wie Facebook erhöhen, damit diese strafbare Inhalte schneller löschen. Am Mittwoch hat das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet.

Was steht im Gesetzentwurf?

An der ersten Version des Gesetzentwurfs (PDF bei Netzpolitik.org) gab es heftige Kritik. Bürgerrechtler und Netzaktivisten sahen die Meinungsfreiheit in Gefahr. Die Bundesregierung reagierte und schickte Ende März eine überarbeitete Fassung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) an die EU-Kommission (PDF) - die allerdings an entscheidenden Stellen eher verschärft als abgemildert wurde. Im aktuellen Entwurf, den das Kabinett heute beschlossen hat, finden sich nur wenige Änderungen. Lediglich die Löschfristen wurden etwas großzügiger definiert.

Das Gesetz zielt darauf ab, große Netzwerke stärker in die Pflicht zu nehmen und ihnen mehr Verantwortung für die Inhalte zu übertragen, die Nutzer veröffentlichen. Das betrifft alle Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland. Darunter fallen etwa Youtube, Facebook oder Xing. Allerdings ist die Definition im Gesetz vage. So könnten auch Whatsapp oder Dropbox von den Regelungen betroffen sein.

Die Netzwerke sollen "offensichtlich rechtswidrige" Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen. Kommentare, bei denen die Strafbarkeit weniger offensichtlich ist, müssen innerhalb von sieben Tagen von den Plattformen verschwinden. Aber was sind rechtswidrige Inhalte? Das Gesetz verweist auf gleich 24 Paragraphen im Strafgesetzbuch, von Beleidigung über die Bildung krimineller Vereinigungen bis zur Volksverhetzung.

Netzwerkbetreiber sollen regelmäßig berichten, wie viele Beschwerden sie erhalten haben, wie viele Inhalte gelöscht wurden und wie viel Zeit zwischen Beschwerde und Löschung vergangen ist. Außerdem müssen sie angeben, wie viele Mitarbeiter sie dafür einsetzen. Dem Entwurf nach wird ein solcher Bericht alle drei Monate fällig.

Wenn eine Plattform strafbare Inhalte nicht schnell genug entfernt, drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Allerdings strebt die Regierung bei den Bußgeldern ein "behutsames Vorgehen" an, sofern ein Netzwerk glaubt, dass bestimmte Inhalte nicht gegen Gesetz verstoßen. Die Rechtswidrigkeit soll erst eindeutig geklärt werden, bevor die Unternehmen Strafen bezahlen sollen.

Ein weiterer Punkt ist besonders umstritten: Menschen, deren Persönlichkeitsrechte verletzt werden, sollen sich direkt an die Netzwerke wenden und erfahren können, wer die Rechtsverletzung begangen hat. Zwar spricht das Ministerium in diesem Zusammenhang von einem Richtervorbehalt. Im Gesetzentwurf selbst ist aber nicht festgehalten, dass ein Richter die Herausgabe der Daten explizit anordnen muss.

Was sind Fake News?

Seit Trumps Wahlsieg breitet sich der Begriff "Fake News" aus. Häufig werden dabei Lügen und Falschbehauptungen, Propaganda und journalistische Flüchtigkeitsfehler in einen Topf geworfen. Im engeren Sinne beschreibt das Modewort Fake News aber ein altes Problem: absichtlich erstellte Falschmeldungen, meist mit dem Ziel, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und den politischen Gegner zu diskreditieren.

Da wird dann ein syrischer Flüchtling zum Terroristen, erklärt Donald Trump die Republikaner zur dümmsten Wählergruppe in den USA und verteidigt Renate Künast einen mutmaßlichen Mörder - alles frei erfunden. Manchmal bezeichnen Politiker auch missliebige Meinungen und Interpretationen, unabsichtliche Fehler der Medien oder Satire, etwa Meldungen des Postillon oder der Heute Show, als Fake News.

Neben politischer Stimmungsmache kann auch Geld ein Motiv sein, um Lügen in die Welt zu setzen. Im Internet kommt es meist nur darauf an, wie oft eine Seite aufgerufen oder geteilt wird. Unternehmen, die Werbung schalten, erfahren häufig gar nicht, neben welchen Inhalten ihr Name oder Produkt erscheint. Ihnen geht es nur darum, möglichst viele potenzielle Käufer oder Kunden zu erreichen.

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