Gesetzentwurf zu Hatespeech:Bis zu drei Jahre Haft für Vergewaltigungsdrohungen geplant

Smartphonenutzung in der S-Bahn

Auch antisemitische und rassistische Motive bei Beleidigungen und Drohungen sollen sich in Zukunft strafverschärfend auswirken.

(Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
  • Das Kabinett beschäftigt sich an diesem Mittwoch mit dem Entwurf des Gesetzes "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität".
  • Der Entwurf sieht erhebliche Strafverschärfungen für Drohungen und Volksverhetzung im Netz vor.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Wer im Netz Hass verbreitet, Frauen bedroht oder etwa Ortsbürgermeister diffamiert, soll künftig schärfer bestraft werden können. Das sieht der Entwurf des Gesetzes "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beraten will. Das Maßnahmenpaket, das Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle geschnürt haben, sieht erhebliche Strafverschärfungen bei verbaler Netzgewalt vor. Es erleichtert Strafverfolgern beim Verdacht auf schwerste Straftaten aber auch den Zugriff auf Passwörter.

Eine Drohung mit Mord oder Vergewaltigung, auf die bisher bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe steht, soll künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Andere sexualisierte Drohungen im Netz, die häufig auf Politikerinnen zielen, waren bisher nicht vom Straftatbestand der Bedrohung erfasst - und wurden im Entwurf des Justizministeriums zunächst vergessen. Erst auf Druck des Deutschen Juristinnenbundes wurde das nun geändert. Wer online mit sexueller Gewalt droht, soll künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen. Bis zu fünf Jahre Haft soll riskieren, wer Kommunalpolitiker einschüchtert. Nicht nur rassistische, auch antisemitische Motive sollen sich in Zukunft strafverschärfend auswirken.

Geplant ist außerdem, dass Internetprovider schwere Fälle von Hasskriminalität, etwa Volksverhetzung, dem Bundeskriminalamt melden müssen, zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft. Politiker, Journalisten und Menschen mit Ehrenämtern sollen sich besser schützen können, indem Auskunftssperren im Melderegister erleichtert werden. Bisher können Namen und Adressen dort einfach erfragt werden. Dies soll in Zukunft nur noch bei "berechtigtem Interesse" möglich sein.

Umstritten war die Frage, ob Strafverfolger soziale Netzwerke zur Herausgabe von Passwörtern zwingen können. Nach Protesten von Datenschützern erlaubt der Entwurf dies nun nur nach richterlichem Beschluss und bei schwersten Straftaten wie Terror oder sexuellem Missbrauch. Staatsanwälte erhielten ohnehin keine entschlüsselten Passwörter, hieß es im Justizministerium. Netzanbieter dürften Passwörter nur verschlüsselt speichern. Die Justiz könne herausgegebene Passwörter also nur selbst decodieren oder mithilfe der Polizei.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae kritisierte die geplante Meldepflicht für Hasskommentare. "Es gibt nicht zu wenige Anzeigen, sondern einen Mangel an Verurteilungen, die deutlich machen würden, dass die Gesellschaft bestimmte Äußerungen nicht duldet", sagte er. Massenanzeigen könnten überlastete Staatsanwaltschaften "zum Kentern" bringen. Sinnvoller seien zusätzliche Mittel für die Ermittlungsbehörden

Zur SZ-Startseite

Zwang zur Passwort-Herausgabe
:Doch kein Klartext

Ein Gesetzentwurf der Justizministerin sollte Online-Anbieter verpflichten, Passwörter an die Polizei zu geben. Nun beschwichtigt Christine Lambrecht: Die Passwörter sollen verschlüsselt bleiben.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: